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Ab dem 02.11.2020 gelten neue [[:Datei:144_Anlage_Regelungen_ab_dem_2._November_2020_fr_Schulen.pdf | Regelungen]] zum Schulbetrieb und den damit verbundenen Corona-Hygienemaßnahmnen. | Ab dem 02.11.2020 gelten neue [[:Datei:144_Anlage_Regelungen_ab_dem_2._November_2020_fr_Schulen.pdf | Regelungen]] zum Schulbetrieb und den damit verbundenen Corona-Hygienemaßnahmnen. |
Version vom 29. November 2020, 17:33 Uhr
Übersicht über Regelungen am TGG in der "Corona-Zeit"
Ab dem 02.11.2020 gelten neue Regelungen zum Schulbetrieb und den damit verbundenen Corona-Hygienemaßnahmnen.
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.
Inhaltsverzeichnis
- Arbeitsgemeinschaften
- Besucher/-innen
- Bustransport
- Checkliste und Sicherheitsbelehrung
- Dokumentation - Sitzplan
- Förderunterricht
- Härtefallregelung - Befreiung vom Präsenzunterricht
- Handlungsempfehlungen bei respiratorischer Symptomatik
- Instrumentalunterricht
- Informationen - Kultusministerium
- Inzidenzwert
- Inzidenzwert und Wechsel der Szenarien
- Kohorten
- Krankheitssymptome in der Schule
- Lüftung
- Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB)
- Mensabetrieb
- Pausenregelungen
- Schulbesuch bei Erkrankung
- Schülerbibliothek
- Sportunterricht
- Szenario A
- Szenario B
- Toilettenbenutzung
- Wegeführung
- Wichtigste Maßnahmen - Überblick
- Zutrittsbeschränkungen
Grundsätzlich gibt es Vorkehrungen für 3 Szenarien, die von der örtlichen Infektionslage abhängen:
- Szenario A - Eingeschränkter Regelbetrieb - Die niedersächsischen Schulen starten mit diesen Regelungen ab dem 27.08.2020
- Szenario B - Schule im Wechselmodell - Dies entspricht im Wesentlichen dem Verfahren, das von Mai bis Juli 2020 praktiziert wurde ("Halbe Klassen - nun Ganze Wochen)
- Szenario C - Quarantäne und Shutdown - Dies entspricht dem Verfahren, das nach den Osterferien bis Mai 2020 praktiziert wurde. Diese Form des Lernens zu Hause müsste bei erheblicher Infektionslage wieder aktiviert werden.
Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.