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Mit Beginn des Schuljahr 2020-21 gilt ein neuer Hygieneplan des Landes Niedersachsen in Schulen,
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Ab dem 02.11.2020 gelten neue Regelungen zum Schulbetrieb und den damit verbundenen Corona-Hygienemaßnahmnen.
der im Folgenden in der Umsetzung für das TGG zum Nachschlagen bereitgestellt wird.
 
  
Grundsätzlich gibt es Vorkehrungen für 3 Szenarien, die von der örtlichen Infektionslage abhängen:
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Die Umsetzung des Hygieneplans und der Regelungen zum Schulbetrieb am TGG
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wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.
  
* Szenario A - '''Eingeschränkter Regelbetrieb''' - <i>Die niedersächsischen Schulen starten mit diesen Regelungen ab dem 27.08.2020</i>
 
 
* Szenario B - '''Schule im Wechselmodell''' - ''Dies entspricht im Wesentlichen dem Verfahren, das von Mai bis Juli 2020 praktiziert wurde ("Halbe Klassen - Halbe Wochen)''
 
 
* Szenario C - '''Quarantäne und Shutdown''' - ''Dies entspricht dem Verfahren, das nach den Osterferien bis Mai 2020 praktiziert wurde. Diese Form des Lernens zu Hause müsste bei erheblicher Infektionslage wieder aktiviert werden.
 
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Version vom 30. Oktober 2020, 18:14 Uhr

Übersicht über Regelungen am TGG in der "Corona-Zeit"

Regelungen-ab-2020-11-02.png
Eingangshinweis.png

Ab dem 02.11.2020 gelten neue Regelungen zum Schulbetrieb und den damit verbundenen Corona-Hygienemaßnahmnen.

Die Umsetzung des Hygieneplans und der Regelungen zum Schulbetrieb am TGG wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.


Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.


Inhaltsverzeichnis


Grundsätzlich gibt es Vorkehrungen für 3 Szenarien, die von der örtlichen Infektionslage abhängen:

  • Szenario A - Eingeschränkter Regelbetrieb - Die niedersächsischen Schulen starten mit diesen Regelungen ab dem 27.08.2020
  • Szenario B - Schule im Wechselmodell - Dies entspricht im Wesentlichen dem Verfahren, das von Mai bis Juli 2020 praktiziert wurde ("Halbe Klassen - Halbe Wochen)
  • Szenario C - Quarantäne und Shutdown - Dies entspricht dem Verfahren, das nach den Osterferien bis Mai 2020 praktiziert wurde. Diese Form des Lernens zu Hause müsste bei erheblicher Infektionslage wieder aktiviert werden.