Absonderung und Quarantäne: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | * Die Niedersächsische Landesregierung hat die Absonderungsverordnung zum 31. Januar 2023 auslaufen lassen. <br>Damit '''entfällt auch die Pflicht einer fünftägigen Selbstisolation''' im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 sowie die Pflicht zur Bestätigung <br> bzw. Überprüfung eines positiven Selbst- oder Schnelltests mittels einer PCR-Testung. | ||
− | * | + | * Wir bitten dennoch darum, vor allem bei einem positiven Schnelltest und Corona-typischen Symptomen, möglichst auch in Zukunft zuhause zu bleiben und die persönlichen Kontakte zu reduzieren, <br>bis die Symptome abgeklungen sind und der Antigen-Schnelltest wieder negativ ist. |
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− | * | + | * Schülerinnen und Schüler, die sich als Kontaktperson oder aufgrund eines freiwillig durchgeführten positiven Selbsttests selbstständig absondern, verletzen nicht ihre Schulpflicht. <br>Der Lernstoff ist selbstständig zu erarbeiten. |
Version vom 13. Februar 2023, 11:52 Uhr
- Die Niedersächsische Landesregierung hat die Absonderungsverordnung zum 31. Januar 2023 auslaufen lassen.
Damit entfällt auch die Pflicht einer fünftägigen Selbstisolation im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 sowie die Pflicht zur Bestätigung
bzw. Überprüfung eines positiven Selbst- oder Schnelltests mittels einer PCR-Testung.
- Wir bitten dennoch darum, vor allem bei einem positiven Schnelltest und Corona-typischen Symptomen, möglichst auch in Zukunft zuhause zu bleiben und die persönlichen Kontakte zu reduzieren,
bis die Symptome abgeklungen sind und der Antigen-Schnelltest wieder negativ ist.
- Schülerinnen und Schüler, die sich als Kontaktperson oder aufgrund eines freiwillig durchgeführten positiven Selbsttests selbstständig absondern, verletzen nicht ihre Schulpflicht.
Der Lernstoff ist selbstständig zu erarbeiten.