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<h3>Schulbetrieb im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2020/21 unter Corona-Bedingungen</h3>
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<h3>Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23 unter Corona-Bedingungen</h3>
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Ab 1. Februar 2023 gelten folgende Regeln:
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'''Unterricht''' <br>
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* Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben.
  
Die aktuellen Inzidenzwerte im Landkreis Leer haben zur Folge,
 
dass tagesaktuell entschieden werden muss, ab wann das Szenario B frühestens gestartet werden kann.
 
  
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'''Testen''' <br>
|'''Phase 3 – nach den Osterferien:'''
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* Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten stehen noch bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche pro Person für freiwillige - insbesondere anlassbezogene - Tests zur Verfügung.  
* Am 12.04. erfolgte die [[Erst-Ausgabe der Testkits]], die für den ersten Präsenzschultag erforderlich sind.
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* Die dafür benötigten Tests werden über die Schulen bestellt und ausgegeben. Die Teilnahme an schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte ist freiwillig.
* ''Lernen zu Hause'' ist ist in der Übersicht rechts verzeichnet, wenn Präsenzunterricht gemäß Verfügung eindeutig untersagt ist.
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* Ein Fragezeichen hinter Gruppenbezeichnung weist darauf hin, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Präsenzunterricht möglich ist.
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* Rein rechnerisch ist auf der '''bisherigen Grundlage''' (Corona-Stufenplan, 02.02.21) absehbar,<br>dass die Inzidenzwerte keinen Start des Wechselunterrichts vor dem 27.04.21 ermöglichen.
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'''Lüften''' <br>
* Ein Szenarienwechsel erfolgt '''nach neuer Regelung''' gemäß Kultusministerium (22.04.21) durch Allgemeinverfügung des Landkreises,<br>wenn der Grenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten bzw. an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.
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* Sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz.  
* Sobald die neue Regelung für das TGG greift, wird sie zeitnah mitgeteilt.
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* Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden. <br> Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 - also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung. <br>Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.
* Wenn der Unterricht im Szenario B offiziell starten kann, bleibt der Rhythmus des täglichen Wechsels der A- und B-Gruppen vorerst erhalten.
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* '''Testungen''' finden dann '''zweimal pro Woche zu Hause''' statt.
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'''Masken''' <br>
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* Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.  
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* Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werde.  
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<small>''Stand der letzen Änderung siehe unten.''</small>
 
 
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<h3>'''Übersicht über Regelungen am TGG in der "Corona-Zeit"'''</h3>  
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<h3>'''Übersicht über Corona-Regelungen am TGG'''</h3>  
  
Ab dem <span style="color: red">02.02.2021</span> gelten neue Regelungen gemäß dem [[Corona-Stufenplan Niedersachsen]] zum Schulbetrieb und den damit verbundenen Corona-Hygienemaßnahmnen.<br>
 
 
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.
 
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.
  
 
<h3>Inhaltsverzeichnis</h3>
 
<h3>Inhaltsverzeichnis</h3>
 
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* [[Absonderung und Quarantäne]]
* [[Arbeitsgemeinschaften]]
+
* [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]]
* [[Besucher/-innen]]
 
* [[Befreiung vom Präsenzunterricht]]
 
* [[Bustransport]]
 
* [[Checkliste und Sicherheitsbelehrung]]
 
* [[Datenschutz und Persönlichkeitsrechte]]
 
* [[Dokumentation - Sitzplan]]
 
* [[Distanzlernen - Lernen zu Hause]]
 
* [[Förderunterricht]]
 
* [[Handlungsempfehlungen bei respiratorischer Symptomatik]]
 
* [[Instrumentalunterricht]]
 
* [[Informationen - Kultusministerium]]
 
* [[Inzidenzwert]]
 
* [[Inzidenzwert und Wechsel der Szenarien]]
 
* [[Kohorten]]
 
* [[Krankheitssymptome in der Schule]]
 
 
* [[Lüftung]]
 
* [[Lüftung]]
 
* [[Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB)]]
 
* [[Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB)]]
* [[Mensabetrieb]]
 
* [[Notbetreuung]]
 
* [[Pausenregelungen]]
 
* [[Schulbesuch bei Erkrankung]]
 
* [[Schülerbibliothek]]
 
* [[Sportunterricht]]
 
* [[Szenario A]]
 
* [[Szenario B]]
 
* [[Szenario C]]
 
* [[Toilettenbenutzung]]
 
* [[Wegeführung]]
 
* [[Wichtigste Maßnahmen - Überblick]]
 
* [[Zutrittsbeschränkungen]]
 
 
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<small>''Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments''</small>
  
Grundsätzlich gibt es Vorkehrungen für 3 Szenarien, die von der örtlichen Infektionslage abhängen:
 
  
* Szenario A - '''Eingeschränkter Regelbetrieb''' - ''Präsenzunterricht mit hygienebedingten Einschränkungen''
 
  
* Szenario B - '''Schule im Wechselmodell''' - ''Jeweils die Hälfte einer Klasse / eines Jahrgangs besucht im täglichen Wechsel abwechselnd den Präsenzunterricht, die jeweils andere Hälfte bleibt im Lernen zu Hause.''
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''Grundlagen''
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* Szenario C - '''Quarantäne und Shutdown''' - ''Untersagung des Präsenzunterrichts, stattdessen Lernen zu Hause (Aufgabenmodul bzw. Videokonferenz)''
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Die Regelungen sind unter [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]] nachzulesen.
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''Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.''
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<small>Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.</small>

Aktuelle Version vom 13. Februar 2023, 11:58 Uhr

Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23 unter Corona-Bedingungen

Ab 1. Februar 2023 gelten folgende Regeln:

Unterricht

  • Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben.


Testen

  • Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten stehen noch bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche pro Person für freiwillige - insbesondere anlassbezogene - Tests zur Verfügung.
  • Die dafür benötigten Tests werden über die Schulen bestellt und ausgegeben. Die Teilnahme an schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte ist freiwillig.


Lüften

  • Sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz.
  • Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden.
    Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 - also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung.
    Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.


Masken

  • Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.
  • Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werde.



Übersicht über Corona-Regelungen am TGG

Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.

Inhaltsverzeichnis

Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments


Grundlagen



Die Regelungen sind unter Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde nachzulesen.


Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.