Hauptseite: Unterschied zwischen den Versionen

Aus
Wechseln zu: Navigation, Suche
K
 
(137 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
<h3>Schulbetrieb im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2020/21 unter Corona-Bedingungen</h3>
+
<h3>Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23 unter Corona-Bedingungen</h3>
  
Die aktuell hohen Inzidenzwerte im Landkreis Leer haben zur Folge,
+
{|class="wikitable" background-color:#d9d9d9
dass tagesaktuell entschieden werden muss, ab wann das Szenario B frühestens gestartet werden kann.
+
|
 +
Ab 1. Februar 2023 gelten folgende Regeln:
 +
 
 +
'''Unterricht''' <br>
 +
* Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben.
 +
 
 +
 
 +
'''Testen''' <br>
 +
* Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten stehen noch bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche pro Person für freiwillige - insbesondere anlassbezogene - Tests zur Verfügung.
 +
* Die dafür benötigten Tests werden über die Schulen bestellt und ausgegeben. Die Teilnahme an schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte ist freiwillig.
  
{|class="wikitable" background-color:#d9d9d9
 
  
|'''Phase 3 – nach den Osterferien:'''
+
'''Lüften''' <br>
* Am 12.04. erfolgte die [[Erst-Ausgabe der Testkits]], wie in der Email vom 08.04.2021 erläutert.
+
* Sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz.  
* '''Rein rechnerisch ist absehbar, dass die Inzidenzwerte in dieser Woche leider keinen Start des Wechselunterrichts ermöglichen.'''
+
* Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden. <br> Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 - also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung. <br>Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.
* Sobald der Unterricht im Szenario B offiziell starten kann, bleibt der Rhythmus des täglichen Wechsels der A- und B-Gruppen vorerst erhalten.<br>
 
* '''Testungen''' finden dann '''zweimal pro Woche zu Hause''' statt.
 
* Die Schüler/-innen des Jg. 13 nehmen im Distanzlernen ausschließlich am Unterricht ihrer Prüfungsfächer (P1-P5) teil.
 
* Genaue Hinweise zur Zeugnisausgabe für den Jg. 13 am 15.04.2021 und zur Meldung zur Abiturprüfung erfolgren per Mail.
 
  
  
 +
'''Masken''' <br>
 +
* Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.
 +
* Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werde.
  
|[[Datei:Grp-1704.png| 300px | right |top]]
 
 
|}
 
|}
  
Grundbedingung ist, dass vor dem Eintritt in Szenario B '''3 Tage lang''' der [[Inzidenzwert]] im Landkreis Leer '''unter 100''' liegen muss.<br>
 
Steigt der '''[[Inzidenzwert]] über 100''', so erfolgt '''am übernächsten Werktag der Wechsel in Szenario C''' per Allgemeinverfügung des Landkreises.
 
  
<small>''Stand der letzen Änderung siehe unten.''</small>
 
 
----
 
----
<h3>'''Übersicht über Regelungen am TGG in der "Corona-Zeit"'''</h3>  
+
<h3>'''Übersicht über Corona-Regelungen am TGG'''</h3>  
  
Ab dem <span style="color: red">02.02.2021</span> gelten neue Regelungen gemäß dem [[Corona-Stufenplan Niedersachsen]] zum Schulbetrieb und den damit verbundenen Corona-Hygienemaßnahmnen.<br>
 
 
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.
 
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.
  
 
<h3>Inhaltsverzeichnis</h3>
 
<h3>Inhaltsverzeichnis</h3>
 
<div style="column-count:3;-moz-column-count:2;-webkit-column-count:2">
 
<div style="column-count:3;-moz-column-count:2;-webkit-column-count:2">
 
+
* [[Absonderung und Quarantäne]]
* [[Arbeitsgemeinschaften]]
+
* [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]]
* [[Besucher/-innen]]
 
* [[Befreiung vom Präsenzunterricht]]
 
* [[Bustransport]]
 
* [[Checkliste und Sicherheitsbelehrung]]
 
* [[Datenschutz und Persönlichkeitsrechte]]
 
* [[Dokumentation - Sitzplan]]
 
* [[Distanzlernen - Lernen zu Hause]]
 
* [[Förderunterricht]]
 
* [[Handlungsempfehlungen bei respiratorischer Symptomatik]]
 
* [[Instrumentalunterricht]]
 
* [[Informationen - Kultusministerium]]
 
* [[Inzidenzwert]]
 
* [[Inzidenzwert und Wechsel der Szenarien]]
 
* [[Kohorten]]
 
* [[Krankheitssymptome in der Schule]]
 
 
* [[Lüftung]]
 
* [[Lüftung]]
 
* [[Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB)]]
 
* [[Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB)]]
* [[Mensabetrieb]]
 
* [[Notbetreuung]]
 
* [[Pausenregelungen]]
 
* [[Schulbesuch bei Erkrankung]]
 
* [[Schülerbibliothek]]
 
* [[Sportunterricht]]
 
* [[Szenario A]]
 
* [[Szenario B]]
 
* [[Szenario C]]
 
* [[Toilettenbenutzung]]
 
* [[Wegeführung]]
 
* [[Wichtigste Maßnahmen - Überblick]]
 
* [[Zutrittsbeschränkungen]]
 
 
</div>
 
</div>
 +
 +
<small>''Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments''</small>
  
  
Grundsätzlich gibt es Vorkehrungen für 3 Szenarien, die von der örtlichen Infektionslage abhängen:
 
  
* Szenario A - '''Eingeschränkter Regelbetrieb''' - ''Präsenzunterricht mit hygienebedingten Einschränkungen''
+
''Grundlagen''
 +
----
  
* Szenario B - '''Schule im Wechselmodell''' - ''Jeweils die Hälfte einer Klasse / eines Jahrgangs besucht im täglichen Wechsel abwechselnd den Präsenzunterricht, die jeweils andere Hälfte bleibt im Lernen zu Hause.''
 
  
* Szenario C - '''Quarantäne und Shutdown''' - ''Untersagung des Präsenzunterrichts, stattdessen Lernen zu Hause (Aufgabenmodul bzw. Videokonferenz)''
+
Die Regelungen sind unter [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]] nachzulesen.
''
 
  
  
''Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.''
+
<small>Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.</small>

Aktuelle Version vom 13. Februar 2023, 11:58 Uhr

Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23 unter Corona-Bedingungen

Ab 1. Februar 2023 gelten folgende Regeln:

Unterricht

  • Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben.


Testen

  • Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten stehen noch bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche pro Person für freiwillige - insbesondere anlassbezogene - Tests zur Verfügung.
  • Die dafür benötigten Tests werden über die Schulen bestellt und ausgegeben. Die Teilnahme an schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte ist freiwillig.


Lüften

  • Sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz.
  • Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden.
    Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 - also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung.
    Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.


Masken

  • Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.
  • Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werde.



Übersicht über Corona-Regelungen am TGG

Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.

Inhaltsverzeichnis

Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments


Grundlagen



Die Regelungen sind unter Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde nachzulesen.


Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.