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<h3>Schulbetrieb im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2020/21 unter Corona-Bedingungen</h3>
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<h3>Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23 unter Corona-Bedingungen</h3>
[[Datei:Gruppeneinteilung_bis_Osterferien.png| 400px | right |top]]
 
  
<span style="color: red">Die aktuell hohen Inzidenzwerte im Landkreis Leer haben zur Folge,<br>
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{|class="wikitable" background-color:#d9d9d9
dass tagesaktuell entschieden werden muss, ab wann das Szenario B gestartet werden kann.
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Ab 1. Februar 2023 gelten folgende Regeln:
  
Grundbedingung ist, dass vor dem Eintritt in Szenario B '''3 Tage lang''' die Inzidenzwerte<br>
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'''Unterricht''' <br>
im Landkreis Leer '''unter 100''' liegen müssen.</span>
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* Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben.
  
  
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'''Testen''' <br>
'''Phase 1 - Februar / März'''
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* Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten stehen noch bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche pro Person für freiwillige - insbesondere anlassbezogene - Tests zur Verfügung.
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* Die dafür benötigten Tests werden über die Schulen bestellt und ausgegeben. Die Teilnahme an schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte ist freiwillig.
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<span style="color: red">Bis Mitte März (MO, 15.03.2021 einschließlich) gelten folgende Regelungen:</span>
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'''Lüften''' <br>
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* Sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz.
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* Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden. <br> Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 - also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung. <br>Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.
  
* Die Jahrgänge 5-12 wechseln in das Szenario C und damit in das Distanzlernen von zu Hause aus.
 
* Der Jahrgang 13 wird komplett im Präsenzunterricht unterrichtet.
 
* Für Schüler/-innen der Jahrgänge 5 und 6 wird bei Bedarf Notbetreuung von 07:45 bis 13:00 Uhr angeboten.
 
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'''Phase 2 - März'''<br>
 
<span style="color: red">
 
ab Dienstag 16.03.2021</span>
 
* Szenario B für die Jahrgänge 5-7 und 12
 
* Die Woche vom 15.03.21 ist eine ungerade Woche. Daher kommen die A-Gruppen am 16.03. erstmalig wieder in die Schule.
 
* Die A-und-B-Gruppen der Jahrgänge 5-7 und 12 wechseln täglich. (siehe nebenstehende Tabelle)
 
* In Jg. 13 täglicher findet Präsenzunterricht in den bisherigen Gruppen ohne Teilung statt.
 
  
<span style="color: red">ab dem 22.03.2021</span>
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'''Masken''' <br>
* Alle Jahrgänge kommen im Szenario B in die Schule.
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* Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.  
* In der letzten Schulwoche vor der Schule sind demnach auch die Jahrgänge 8-11 dann im TGG.
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* Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werde.  
* Am 22.03. starten die A-Gruppen den täglichen Wechseln der Teilgruppen. (siehe nebenstehende Tabelle).
 
* Die Schüler/-innen des Jg. 13 nehmen ausschließlich am Unterricht ihrer Prüfungsfächer (P1-P5) teil.
 
  
'''Alle Planungen für ein Szenario B setzten voraus, dass der [[Inzidenzwert]] im Landkreis Leer aktuell unter 100 bleiben.'''
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'''Phase 3 – nach den Osterferien:'''
 
* Regelungen gemäß inzidenzbasiertem Stufenplan - siehe [[Corona-Stufenplan Niedersachsen]], der aber möglicherweise noch angepasst wird.
 
  
 
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<h3>'''Übersicht über Corona-Regelungen am TGG'''</h3>
  
 
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Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.
<h3>'''Übersicht über Regelungen am TGG in der "Corona-Zeit"'''</h3>
 
 
 
Ab dem <span style="color: red">02.02.2021</span> gelten neue [[:Datei:Tabelle_Corona-Stufenplan_2.0_Kultusministerium_2.2.21.pdf | Regelungen]] zum Schulbetrieb und den damit verbundenen Corona-Hygienemaßnahmnen.
 
 
 
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium
 
wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.
 
  
 
<h3>Inhaltsverzeichnis</h3>
 
<h3>Inhaltsverzeichnis</h3>
 
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<div style="column-count:3;-moz-column-count:2;-webkit-column-count:2">
 
+
* [[Absonderung und Quarantäne]]
* [[Arbeitsgemeinschaften]]
+
* [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]]
* [[Besucher/-innen]]
 
* [[Befreiung vom Präsenzunterricht]]
 
* [[Bustransport]]
 
* [[Checkliste und Sicherheitsbelehrung]]
 
* [[Datenschutz und Persönlichkeitsrechte]]
 
* [[Dokumentation - Sitzplan]]
 
* [[Distanzlernen - Lernen zu Hause]]
 
* [[Förderunterricht]]
 
* [[Handlungsempfehlungen bei respiratorischer Symptomatik]]
 
* [[Instrumentalunterricht]]
 
* [[Informationen - Kultusministerium]]
 
* [[Inzidenzwert]]
 
* [[Inzidenzwert und Wechsel der Szenarien]]
 
* [[Kohorten]]
 
* [[Krankheitssymptome in der Schule]]
 
 
* [[Lüftung]]
 
* [[Lüftung]]
 
* [[Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB)]]
 
* [[Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB)]]
* [[Mensabetrieb]]
 
* [[Notbetreuung]]
 
* [[Pausenregelungen]]
 
* [[Schulbesuch bei Erkrankung]]
 
* [[Schülerbibliothek]]
 
* [[Sportunterricht]]
 
* [[Szenario A]]
 
* [[Szenario B]]
 
* [[Szenario C]]
 
* [[Toilettenbenutzung]]
 
* [[Wegeführung]]
 
* [[Wichtigste Maßnahmen - Überblick]]
 
* [[Zutrittsbeschränkungen]]
 
 
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</div>
  
 +
<small>''Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments''</small>
  
Grundsätzlich gibt es Vorkehrungen für 3 Szenarien, die von der örtlichen Infektionslage abhängen:
 
  
* Szenario A - '''Eingeschränkter Regelbetrieb''' - ''Präsenzunterricht mit hygienebedingten Einschränkungen''
 
  
* Szenario B - '''Schule im Wechselmodell''' - ''Jeweils die Hälfte einer Klasse / eines Jahrgangs besucht wochenweise abwechselnd den Präsenzunterricht, die jeweils andere Hälfte bleibt im Lernen zu Hause.''
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''Grundlagen''
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* Szenario C - '''Quarantäne und Shutdown''' - ''Untersagung des Präsenzunterrichts''
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Die Regelungen sind unter [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]] nachzulesen.
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''Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.''
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<small>Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.</small>

Aktuelle Version vom 13. Februar 2023, 11:58 Uhr

Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23 unter Corona-Bedingungen

Ab 1. Februar 2023 gelten folgende Regeln:

Unterricht

  • Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben.


Testen

  • Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten stehen noch bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche pro Person für freiwillige - insbesondere anlassbezogene - Tests zur Verfügung.
  • Die dafür benötigten Tests werden über die Schulen bestellt und ausgegeben. Die Teilnahme an schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte ist freiwillig.


Lüften

  • Sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz.
  • Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden.
    Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 - also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung.
    Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.


Masken

  • Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.
  • Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werde.



Übersicht über Corona-Regelungen am TGG

Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.

Inhaltsverzeichnis

Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments


Grundlagen



Die Regelungen sind unter Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde nachzulesen.


Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.