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<h3>Schulbetrieb im Januar 2021 unter Corona-Bedingungen</h3>
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<h3>Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23 unter Corona-Bedingungen</h3>
[[Datei:2020 12 02 Reglungen.png| 400px | right |top]]
 
  
Die Lockdown-Maßnahmen sind verschärft word und haben mit Auswirkungen auf den Unterricht.
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Ab 1. Februar 2023 gelten folgende Regeln:
  
Damit sind die Ankündigungen aus dem Dezember hinfällig,
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'''Unterricht''' <br>
stattdessen gelten bis zum Halbjahresende (31.01.2021) folgende Regelungen:
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* Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben.
  
* '''Die Jahrgänge 5-12 wechseln in das Szenario C''' und damit in das '''Distanzlernen von zu Hause aus.'''<p>Der Distanzunterricht erfolgt innerhalb des IServ-Netzwerks des TGG über die Module (Aufgabenmodul, Videokonferenz, Dateien etc.) und richtet sich nach dem bekannten Stundenplan.
 
  
* Der '''Jahrgang 13 wird komplett im Präsenzunterricht unterrichtet''' gemäß dem Hinweis des Ministeriums:<br>''„Es ist möglich, bei ausreichenden räumlichen Kapazitäten auch komplette Kurse in der Schule zu unterrichten. <br>Wichtig ist, dass auch hier der Mindestabstand eingehalten wird. Die Lerngruppen müssen dafür ggf. geteilt und parallel unterrichtet werden.“
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'''Testen''' <br>
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* Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten stehen noch bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche pro Person für freiwillige - insbesondere anlassbezogene - Tests zur Verfügung.  
* '''Für Schüler/-innen der Jahrgänge 5 und 6 wird bei Bedarf Notbetreuung von 07:45 bis 13:00 Uhr angeboten.'''<br>'''Bitten um Notbetreuung''' können '''ab sofort''' mit Angabe von Namen, Klasse und Umfang der Notbetreuung (Wochentage) dazu '''über die Email-Adresse''' <span style="color: red">notbetreuung@tgg-leer.net </span>gesendet werden.
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* Die dafür benötigten Tests werden über die Schulen bestellt und ausgegeben. Die Teilnahme an schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte ist freiwillig.
  
  
Wir sind im Moment noch in der Einzelplanung sowie Absprachen mit der Schulbehörde<br>
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'''Lüften''' <br>
und werden Sie dann heute Abend, spätestens morgen früh, im Detail über die Iserv-Email informieren.
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* Sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz.
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* Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden. <br> Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 - also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung. <br>Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.
  
  
Die wichtigsten Anlaufstellen werden folgende sein:
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'''Masken''' <br>
http://coronawiki.tgg-leer.de/ und der Iserv-Account
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* Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.  
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* Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werde.
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Ein frohes neues Jahr und vor allen Dingen Gesundheit wünscht im Namen der Schulleitung<br>Frank Wieligmann
 
 
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<h3>'''Übersicht über Corona-Regelungen am TGG'''</h3>
  
 
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Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.
<h3>'''Übersicht über Regelungen am TGG in der "Corona-Zeit"'''</h3> <span style="color: red">[In Überarbeitung]</span>
 
 
 
Ab dem <span style="color: red">01.12.2020</span> gelten neue [[:Datei:Uebersicht der Regelungen ab dem 011220.pdf | Regelungen]] zum Schulbetrieb und den damit verbundenen Corona-Hygienemaßnahmnen.
 
 
 
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium
 
wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.
 
  
 
<h3>Inhaltsverzeichnis</h3>
 
<h3>Inhaltsverzeichnis</h3>
 
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* [[Absonderung und Quarantäne]]
* [[Arbeitsgemeinschaften]]
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* [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]]
* [[Besucher/-innen]]
 
* [[Bustransport]]
 
* [[Checkliste und Sicherheitsbelehrung]]
 
* [[Dokumentation - Sitzplan]]
 
* [[Förderunterricht]]
 
* [[Härtefallregelung - Befreiung vom Präsenzunterricht]]
 
* [[Handlungsempfehlungen bei respiratorischer Symptomatik]]
 
* [[Instrumentalunterricht]]
 
* [[Informationen - Kultusministerium]]
 
* [[Inzidenzwert]]
 
* [[Inzidenzwert und Wechsel der Szenarien]]
 
* [[Kohorten]]
 
* [[Krankheitssymptome in der Schule]]
 
 
* [[Lüftung]]
 
* [[Lüftung]]
 
* [[Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB)]]
 
* [[Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB)]]
* [[Mensabetrieb]]
 
* [[Pausenregelungen]]
 
* [[Schulbesuch bei Erkrankung]]
 
* [[Schülerbibliothek]]
 
* [[Sportunterricht]]
 
* [[Szenario A]]
 
* [[Szenario B]]
 
* [[Toilettenbenutzung]]
 
* [[Wegeführung]]
 
* [[Wichtigste Maßnahmen - Überblick]]
 
* [[Zutrittsbeschränkungen]]
 
 
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<small>''Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments''</small>
  
Grundsätzlich gibt es Vorkehrungen für 3 Szenarien, die von der örtlichen Infektionslage abhängen:
 
  
* Szenario A - '''Eingeschränkter Regelbetrieb''' - <i>Die niedersächsischen Schulen starten mit diesen Regelungen ab dem 27.08.2020</i>
 
  
* Szenario B - '''Schule im Wechselmodell''' - ''Dies entspricht im Wesentlichen dem Verfahren, das von Mai bis Juli 2020 praktiziert wurde ("Halbe Klassen - '''nun''' Ganze Kalender-Wochen)''
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''Grundlagen''
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* Szenario C - '''Quarantäne und Shutdown''' - ''Dies entspricht dem Verfahren, das nach den Osterferien bis Mai 2020 praktiziert wurde. Diese Form des Lernens zu Hause müsste bei erheblicher Infektionslage wieder aktiviert werden.
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Die Regelungen sind unter [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]] nachzulesen.
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''Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.''
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<small>Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.</small>

Aktuelle Version vom 13. Februar 2023, 11:58 Uhr

Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23 unter Corona-Bedingungen

Ab 1. Februar 2023 gelten folgende Regeln:

Unterricht

  • Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben.


Testen

  • Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten stehen noch bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche pro Person für freiwillige - insbesondere anlassbezogene - Tests zur Verfügung.
  • Die dafür benötigten Tests werden über die Schulen bestellt und ausgegeben. Die Teilnahme an schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte ist freiwillig.


Lüften

  • Sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz.
  • Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden.
    Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 - also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung.
    Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.


Masken

  • Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.
  • Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werde.



Übersicht über Corona-Regelungen am TGG

Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.

Inhaltsverzeichnis

Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments


Grundlagen



Die Regelungen sind unter Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde nachzulesen.


Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.