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<h3>Schulbetrieb im Januar 2021 unter Corona-Bedingungen</h3>
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<h3>Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23 unter Corona-Bedingungen</h3>
[[Datei:2020 12 02 Reglungen.png| 400px | right |top]]
 
  
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'''Für die Jahrgänge 5-12 gilt das Szenario B'''
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* Halbe Klassen – Gruppe A in geraden Kalenderwochen, Gruppe B in ungeraden Kalenderwochen
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Ab 1. Februar 2023 gelten folgende Regeln:
  
'''Für Jahrgang 13 gilt Szenario A mit Maskenpflicht im Unterricht  
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'''Unterricht''' <br>
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* Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben.
 
'''Für alle Jahrgänge gilt:'''
 
* '''Einzelstunden''' im Stundenplan werden '''als Einzelstunden''' behandelt! Es gibt daher '''keine''' Doppelstunden, die vorher nur in A- bzw. B-Wochen stattfinden.
 
* Arbeitsgemeinschaften dürfen leider nicht stattfinden.
 
* Die Einteilung der A- und B-Gruppen richtet sich nach den mit den Klassenleitungen im November vereinbarten Zuordnungen.
 
  
Folgende Anwesenheiten gelten im Januar für die Jahrgänge 5-12:
 
  
[[Datei:2021-01-Anwesenheiten.png| 600px]]
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'''Testen''' <br>
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* Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten stehen noch bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche pro Person für freiwillige - insbesondere anlassbezogene - Tests zur Verfügung.
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* Die dafür benötigten Tests werden über die Schulen bestellt und ausgegeben. Die Teilnahme an schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte ist freiwillig.
  
Jahrgang 13 ist durchgehend anwesend und erhält die Zeugnisse am 29.1.2021.
 
  
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'''Lüften''' <br>
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* Sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz.
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* Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden. <br> Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 - also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung. <br>Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.
  
  
<h3>'''Übersicht über Regelungen am TGG in der "Corona-Zeit"'''</h3>
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'''Masken''' <br>
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* Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.
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* Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werde.
  
Ab dem <span style="color: red">01.12.2020</span> gelten neue [[:Datei:Uebersicht der Regelungen ab dem 011220.pdf | Regelungen]] zum Schulbetrieb und den damit verbundenen Corona-Hygienemaßnahmnen.
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Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium
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wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.
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<h3>'''Übersicht über Corona-Regelungen am TGG'''</h3>
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Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.
  
 
<h3>Inhaltsverzeichnis</h3>
 
<h3>Inhaltsverzeichnis</h3>
 
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* [[Absonderung und Quarantäne]]
* [[Arbeitsgemeinschaften]]
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* [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]]
* [[Besucher/-innen]]
 
* [[Bustransport]]
 
* [[Checkliste und Sicherheitsbelehrung]]
 
* [[Dokumentation - Sitzplan]]
 
* [[Förderunterricht]]
 
* [[Härtefallregelung - Befreiung vom Präsenzunterricht]]
 
* [[Handlungsempfehlungen bei respiratorischer Symptomatik]]
 
* [[Instrumentalunterricht]]
 
* [[Informationen - Kultusministerium]]
 
* [[Inzidenzwert]]
 
* [[Inzidenzwert und Wechsel der Szenarien]]
 
* [[Kohorten]]
 
* [[Krankheitssymptome in der Schule]]
 
 
* [[Lüftung]]
 
* [[Lüftung]]
 
* [[Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB)]]
 
* [[Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB)]]
* [[Mensabetrieb]]
 
* [[Pausenregelungen]]
 
* [[Schulbesuch bei Erkrankung]]
 
* [[Schülerbibliothek]]
 
* [[Sportunterricht]]
 
* [[Szenario A]]
 
* [[Szenario B]]
 
* [[Toilettenbenutzung]]
 
* [[Wegeführung]]
 
* [[Wichtigste Maßnahmen - Überblick]]
 
* [[Zutrittsbeschränkungen]]
 
 
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<small>''Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments''</small>
  
  
Grundsätzlich gibt es Vorkehrungen für 3 Szenarien, die von der örtlichen Infektionslage abhängen:
 
  
* Szenario A - '''Eingeschränkter Regelbetrieb''' - <i>Die niedersächsischen Schulen starten mit diesen Regelungen ab dem 27.08.2020</i>
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''Grundlagen''
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* Szenario B - '''Schule im Wechselmodell''' - ''Dies entspricht im Wesentlichen dem Verfahren, das von Mai bis Juli 2020 praktiziert wurde ("Halbe Klassen - '''nun''' Ganze Kalender-Wochen)''
 
  
* Szenario C - '''Quarantäne und Shutdown''' - ''Dies entspricht dem Verfahren, das nach den Osterferien bis Mai 2020 praktiziert wurde. Diese Form des Lernens zu Hause müsste bei erheblicher Infektionslage wieder aktiviert werden.
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Die Regelungen sind unter [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]] nachzulesen.
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''Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.''
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<small>Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.</small>

Aktuelle Version vom 13. Februar 2023, 11:58 Uhr

Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23 unter Corona-Bedingungen

Ab 1. Februar 2023 gelten folgende Regeln:

Unterricht

  • Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben.


Testen

  • Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten stehen noch bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche pro Person für freiwillige - insbesondere anlassbezogene - Tests zur Verfügung.
  • Die dafür benötigten Tests werden über die Schulen bestellt und ausgegeben. Die Teilnahme an schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte ist freiwillig.


Lüften

  • Sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz.
  • Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden.
    Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 - also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung.
    Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.


Masken

  • Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.
  • Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werde.



Übersicht über Corona-Regelungen am TGG

Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.

Inhaltsverzeichnis

Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments


Grundlagen



Die Regelungen sind unter Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde nachzulesen.


Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.