Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB): Unterschied zwischen den Versionen

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'''Regelungen können ab dem 2. November 2020 auch den Unterricht betreffen.'''
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* Die Vorgaben zum Tragen einer Maske (medizinische Mund-Nasen-Bedeckung) auf dem Schulgelände entfällt.  
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* Freiwillig kann bzw. darf Maske getragen werden.
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Es besteht in der Schule eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung<br>
 
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auch im Unterricht in den Sekundarbereichen I und II, wenn
 
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# in Bezug auf das Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem die Schule gelegen ist (Standort der Schule), die 7-Tage-Inzidenz 50 oder mehr beträgt, für die Dauer der Überschreitung, '''oder'''
 
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# eine andere die Schule betreffende Infektionsschutzmaßnahme angeordnet wurde, für die Dauer von 14 Tagen.
 
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''Erläuterung''
 
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* Die Inzidenzzahl ist unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/ einzusehen.<br> Für den Folgetag ist dann gegebenenfalls die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-NasenBedeckung im Unterricht verpflichtend umzusetzen. Einer Anordnung durch das zuständiger Gsundheitsamt bedarf es in diesem Falle nicht mehr.
 
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* Mit Infektionsschutmaßnahmen ist gemeint, dass das zuständige Gesundheitsamt Quarantäne für eine mindestens eine Lerngruppe, eine Kohorte oder einen Schuljahrgang angeordnet hat.<br> '''Wichtig''': Soweit nur einzelne Schülerinnen und Schüler oder einzelne Beschäftigte an der Schule von einer Infektionsschutzmaßnahme betroffen ist, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.
 
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* Im „Szenario B“ (Schule im Wechselmodell) besteht keine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht. Diese kann auch nicht durch die Schulleitung oder einzelne Lehrkräfte ausgesprochen werden.
 
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''Ausnahmen'':
 
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* Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung zum Beispiel einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist und dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können, sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Genaue Hinweise findensich in den [[:Datei:144_Anlage_Regelungen_ab_dem_2._November_2020_fr_Schulen.pdf | Regelungen]] .
 
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* Die Mund-Nasen-Bedeckung kann im Unterricht kurzzeitig von einzelnen Personen abgenommen werden, wenn dies zwingend für die Unterrichtsziele erforderlich ist, z.B. im Sprachunterricht (...) Im
 
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Sportunterricht kann ebenfalls vom Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung abgesehen werden, wenn die Vorgaben für den Schulsport im Übrigen eingehalten werden.
 
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'''Außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in von der Schule besonders gekennzeichneten Bereichen zu tragen, '''<br>
 
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in denen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu Personen anderer Kohorten nicht gewährleistet werden kann.
 
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[[Datei: MNB.JPG |100px |right]]
 
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* Das betrifft in der Regel Gänge, Flure, Versammlungsräume usw., ggf. auch das Außengelände.
 
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* Hierfür ist eine MNB ausreichend. Diese sind selbst mitzubringen und werden nicht gestellt.
 
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* Bei der Nutzung von Spielplatzgeräten dürfen keine Schals, Halstücher oder stabile Baumwollmasken, die mit Bändern am Hinterkopf zugeschnürt werden, als MNB verwendet werden.
 
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* '''Im Unterricht''' ist, auch beim Unterschreiten des Mindestabstands, '''keine Maskenpflicht''' vorgesehen, da die lange Tragedauer sehr belastend wäre, sofern der Inzidenzwert unter 50 liegt und keine Infektionsmaßnahmen für Lerngruppen aktuell angeordnet sind.
 
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Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, zum Beispiel einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung,
 
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das Tragen einer MNB nicht zumutbar ist und die dies glaubhaft machen können, sind von der Verpflichtung ausgenommen.
 
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Die '''Verwendung von Visieren''' stellt '''keine gleichwertige Alternative zu MNB''' dar, da Visiere nicht die Geschwindigkeit des Atemstroms oder des Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurfs reduzieren,
 
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sondern maximal die direkt auf die Scheibe auftretenden Tröpfchen auffangen.
 

Aktuelle Version vom 17. August 2022, 11:26 Uhr

  • Die Vorgaben zum Tragen einer Maske (medizinische Mund-Nasen-Bedeckung) auf dem Schulgelände entfällt.
  • Freiwillig kann bzw. darf Maske getragen werden.