Inzidenzwert und Wechsel der Szenarien: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Form des Schulbetriebs ist laut Verordnung ab dem 02.11.2020 folgendermaßen vom sogenannten Inzidenzwert abhängig.
 
  
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* Ein Szenarienwechsel erfolgt durch Allgemeinverfügung des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt,<br>wenn der [[Inzidenzwert]] an '''drei''' ''aufeinanderfolgenden Tagen'' '''überschritten''' bzw. an '''fünf''' '' aufeinanderfolgenden Tagen'' '''unterschritten''' wird.
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* Bei der Zählung der Tage werden die Werktage (MO-SA) berücksichtigt.
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* Es bleibt dabei, dass die zuständigen Behörden vor Ort strengere Maßnahmen erlassen können, wenn es aus ihrer Sicht notwendig erscheint.
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* Zu verwenden ist der vom Robert-Koch-Institut (RKI) bundesweit veröffentliche Wert:<br>[http://www.rki.de/inzidenzen www.rki.de/inzidenzen] <br>[http://www.landkreis-leer.de/coronavirus www.landkreis-leer.de/coronavirus]
  
 
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'''Schema des Szenarienwechsels gemäß Kultusministerium gültig ab 31.05.2021'''<p>
*Inzidenzwert = Zahl der Neuinfizierten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den
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[[Datei:Stufenplan-2.0.png | 600px]]
letzten sieben Tagen in Bezug auf das Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem die
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Schule gelegen ist; zu verwenden ist der vom NLGA täglich um 9.00 Uhr herausgegebene Wert – zu
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Die aktuellen Bezugspunkte sind:
finden unter dem offiziellen Link:  
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# Infektionsschutzgesetz des Bundes (IfSG) in der Fassung vom 22.04.2021 : [[Medium: 210422 4. BevSchG.pdf]]
 
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# Niedersächsische Coronaverordnung in der Fassung vom 30.05.2021 : [[Medium:2021-05-30 Corona-VO.pdf]]
[[Datei:Regelungen-ab-2020-11-02.png | 900px]]
 

Aktuelle Version vom 1. Juni 2021, 16:34 Uhr

  • Ein Szenarienwechsel erfolgt durch Allgemeinverfügung des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt,
    wenn der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten bzw. an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.
  • Bei der Zählung der Tage werden die Werktage (MO-SA) berücksichtigt.
  • Es bleibt dabei, dass die zuständigen Behörden vor Ort strengere Maßnahmen erlassen können, wenn es aus ihrer Sicht notwendig erscheint.
  • Zu verwenden ist der vom Robert-Koch-Institut (RKI) bundesweit veröffentliche Wert:
    www.rki.de/inzidenzen
    www.landkreis-leer.de/coronavirus

Schema des Szenarienwechsels gemäß Kultusministerium gültig ab 31.05.2021

Stufenplan-2.0.png

Die aktuellen Bezugspunkte sind:

  1. Infektionsschutzgesetz des Bundes (IfSG) in der Fassung vom 22.04.2021 : Medium: 210422 4. BevSchG.pdf
  2. Niedersächsische Coronaverordnung in der Fassung vom 30.05.2021 : Medium:2021-05-30 Corona-VO.pdf