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Ausbreitung des Corona-Virus“ zur Durchführung von Gesangs- und Orchesteraufführungen sowie der | Ausbreitung des Corona-Virus“ zur Durchführung von Gesangs- und Orchesteraufführungen sowie der | ||
Rundverfügung der NLSchB zur „Anwendung der Niedersächsischen Verordnung über | Rundverfügung der NLSchB zur „Anwendung der Niedersächsischen Verordnung über | ||
infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ bezüglich Chor- oder | infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ bezüglich Chor- oder | ||
Orchesterproben im Rahmen der außerunterrichtlichen Angebote der Ganztagsschule sind zu beachten. | Orchesterproben im Rahmen der außerunterrichtlichen Angebote der Ganztagsschule sind zu beachten. | ||
− | Im Übrigen gilt Folgendes: | + | Im Übrigen gilt Folgendes:<br> |
Das Spielen von Blasinstrumenten darf in Räumlichkeiten nur unter Berücksichtigung der in der | Das Spielen von Blasinstrumenten darf in Räumlichkeiten nur unter Berücksichtigung der in der | ||
„Stellungnahme zum Spielbetrieb der Orchester während der COVID-19 Pandemie“ von 07.05.2020 | „Stellungnahme zum Spielbetrieb der Orchester während der COVID-19 Pandemie“ von 07.05.2020 | ||
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und Tröpfchenbildung“ (S. 10 - 11) erfolgen. Beim Musizieren mit anderen Instrumenten sind die | und Tröpfchenbildung“ (S. 10 - 11) erfolgen. Beim Musizieren mit anderen Instrumenten sind die | ||
allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln (Mindestabstand von 1,5 m) beim Musizieren ausreichend und | allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln (Mindestabstand von 1,5 m) beim Musizieren ausreichend und | ||
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− | aber in der Regel nicht notwendig (RKI). Die fachgerechte Reinigung der Instrumente und ggf. | + | Allgemeines:<br> |
− | desinfizierende Reinigung obliegt den Musikerinnen und Musikern. | + | #Räumliche Distanzierung: (Abstände 1,5m; zu Blechbläsern 2m) |
− | + | #Reinigung: Oberflächen müssen regelmäßig gereinigt werden; eine desinfizierende Reinigung ist<br>aber in der Regel nicht notwendig (RKI). Die fachgerechte Reinigung der Instrumente und ggf.<br>desinfizierende Reinigung obliegt den Musikerinnen und Musikern. | |
− | Spezifisches: | + | #Belüftung: Es muss regelmäßig stoßgelüftet werden. |
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− | Musikern mit Blasinstrumenten ein Abstand von 2 m eingehalten werden. | + | Spezifisches:<br> |
− | + | #Zur Vermeidung der Kontaminierung des Arbeitsplatzes des Nachbarn sollte bei Musikerinnen und<br>Musikern mit Blasinstrumenten ein Abstand von 2 m eingehalten werden. | |
− | + | #Ein Austausch von Instrumententeilen sollte vermieden werden. | |
− | Blechbläsergruppe sitzenden Musikerinnen und Musikern wird ein Schutz aus transparentem | + | #Zur Vermeidung der Verteilung von Aerosol in den Arbeitsbereich der anderen vor der Blechbläsergruppe sitzenden Musikerinnen und Musikern wird ein Schutz<br>aus transparentem Material aufgestellt, der den Schalltrichter der jeweiligen Instrumente ausreichend überragt,<br>so dassauch bei Bewegung des Instrumentes beim Spiel ein ausreichender Schutz gewährt ist. |
− | Material aufgestellt, der den Schalltrichter der jeweiligen Instrumente ausreichend überragt, so | + | #Umgang mit tropfendem Kondenswasser oder Speichel in den Instrumenten:<br>Das im bisherigen Spielbetrieb übliche Verfahren, Flüssigkeit auf den Boden tropfen zu lassen oder auszukippen,ist unbedingt zu vermeiden.<br>Flüssigkeiten sind in Einwegtüchern aufzufangen, die auf einer von den Schülerinnen und Schülern mitzubringenden Plastikunterlage ausgelegt werden<br>und die nach der Probe zu entsorgen sind.<br>Der Reinigungsversuch von Kondenswasser aus Klappen durch heftiges Pusten während der Spielpausen sollte vermieden werden. |
− | + | #Nach dem Kontakt mit der Flüssigkeit beim Reinigen des Instruments müssen die Hände gewaschen oder desinfiziert werden.<br>Die Reinigung der Instrumente obliegt den Musikerinnen und Musikern. | |
− | + | #Nach einer Probe sind Notenständer und andere Arbeitsflächen im Umfeld der Bläser zu reinigen,<br>incl. des Schutzschirms und der Plastikunterlage. Auch der Fußboden im Arbeitsbereich der Bläser sollte ggf. gereinigt werden.<br>Die im Mülleimer befindlichen Einwegtücher werden von der Lehrkraft entsorgt. | |
− | Spielbetrieb übliche Verfahren, Flüssigkeit auf den Boden tropfen zu lassen oder auszukippen, ist | + | |
− | unbedingt zu vermeiden. Flüssigkeiten sind in Einwegtüchern aufzufangen, die auf einer von den | ||
− | Schülerinnen und Schülern mitzubringenden Plastikunterlage ausgelegt werden und die nach der | ||
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− | Pusten während der Spielpausen sollte vermieden werden. | ||
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− | incl. des Schutzschirms und der Plastikunterlage. Auch der Fußboden im Arbeitsbereich der Bläser | ||
− | sollte ggf. gereinigt werden. Die im Mülleimer befindlichen Einwegtücher werden von der Lehrkraft | ||
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(zit. nach: „Stellungnahme zum Spielbetrieb der Orchester während der COVID-19 Pandemie“ von 07.05.2020) | (zit. nach: „Stellungnahme zum Spielbetrieb der Orchester während der COVID-19 Pandemie“ von 07.05.2020) | ||
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Aktuelle Version vom 1. September 2020, 12:39 Uhr
Corona-Hygieneplan für Bläserklassen und Orchesterkurse
Die Regelungen der „Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die
Ausbreitung des Corona-Virus“ zur Durchführung von Gesangs- und Orchesteraufführungen sowie der
Rundverfügung der NLSchB zur „Anwendung der Niedersächsischen Verordnung über
infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ bezüglich Chor- oder
Orchesterproben im Rahmen der außerunterrichtlichen Angebote der Ganztagsschule sind zu beachten.
Im Übrigen gilt Folgendes:
Das Spielen von Blasinstrumenten darf in Räumlichkeiten nur unter Berücksichtigung der in der
„Stellungnahme zum Spielbetrieb der Orchester während der COVID-19 Pandemie“ von 07.05.2020
genannten „Spezifische Empfehlungen für Musikergruppen mit Blasinstrumenten mit Aerosolproduktion
und Tröpfchenbildung“ (S. 10 - 11) erfolgen. Beim Musizieren mit anderen Instrumenten sind die
allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln (Mindestabstand von 1,5 m) beim Musizieren ausreichend und
einzuhalten.
Folgende Hygienemaßnahmen sind einzuhalten:
Allgemeines:
- Räumliche Distanzierung: (Abstände 1,5m; zu Blechbläsern 2m)
- Reinigung: Oberflächen müssen regelmäßig gereinigt werden; eine desinfizierende Reinigung ist
aber in der Regel nicht notwendig (RKI). Die fachgerechte Reinigung der Instrumente und ggf.
desinfizierende Reinigung obliegt den Musikerinnen und Musikern. - Belüftung: Es muss regelmäßig stoßgelüftet werden.
Spezifisches:
- Zur Vermeidung der Kontaminierung des Arbeitsplatzes des Nachbarn sollte bei Musikerinnen und
Musikern mit Blasinstrumenten ein Abstand von 2 m eingehalten werden. - Ein Austausch von Instrumententeilen sollte vermieden werden.
- Zur Vermeidung der Verteilung von Aerosol in den Arbeitsbereich der anderen vor der Blechbläsergruppe sitzenden Musikerinnen und Musikern wird ein Schutz
aus transparentem Material aufgestellt, der den Schalltrichter der jeweiligen Instrumente ausreichend überragt,
so dassauch bei Bewegung des Instrumentes beim Spiel ein ausreichender Schutz gewährt ist. - Umgang mit tropfendem Kondenswasser oder Speichel in den Instrumenten:
Das im bisherigen Spielbetrieb übliche Verfahren, Flüssigkeit auf den Boden tropfen zu lassen oder auszukippen,ist unbedingt zu vermeiden.
Flüssigkeiten sind in Einwegtüchern aufzufangen, die auf einer von den Schülerinnen und Schülern mitzubringenden Plastikunterlage ausgelegt werden
und die nach der Probe zu entsorgen sind.
Der Reinigungsversuch von Kondenswasser aus Klappen durch heftiges Pusten während der Spielpausen sollte vermieden werden. - Nach dem Kontakt mit der Flüssigkeit beim Reinigen des Instruments müssen die Hände gewaschen oder desinfiziert werden.
Die Reinigung der Instrumente obliegt den Musikerinnen und Musikern. - Nach einer Probe sind Notenständer und andere Arbeitsflächen im Umfeld der Bläser zu reinigen,
incl. des Schutzschirms und der Plastikunterlage. Auch der Fußboden im Arbeitsbereich der Bläser sollte ggf. gereinigt werden.
Die im Mülleimer befindlichen Einwegtücher werden von der Lehrkraft entsorgt.
(zit. nach: „Stellungnahme zum Spielbetrieb der Orchester während der COVID-19 Pandemie“ von 07.05.2020)
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