Sportunterricht: Unterschied zwischen den Versionen

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<h3>Infektionsschutz im Schulsport</h3>
 
<h3>Infektionsschutz im Schulsport</h3>
Grundlage des Infektionsschutzes im Schulsport am TGG sind folgende Vorgaben (Stand August 2020):
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'''''Unterhalb Warnstufe 1'''''<br>
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Es gilt die allgemeine Abstandsregel. Sportunterricht findet im Klassen- oder Kursverband und außerunterrichtlicher Schulsport innerhalb der festgelegten Kohorten statt.
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Der Schulsport erfolgt '''kontaktlos'''. Ein Sport gilt dann als kontaktlos, wenn zu keinem Zeitpunkt der sportlichen Betätigung ein körperlicher Kontakt zu anderen Sporttreibenden erfolgt. <br>Übungen zu zweit dürfen nur ohne gegenseitige Berührungen erfolgen. Direkte körperliche Hilfestellungen dürfen nur mit Mund-Nasen-Bedeckung gegeben werden.
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Vgl. des Weiteren '''Sportartenspezifische Hinweise''' unter 17.8.1 des RHP 7.0
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'''Grundlage des Infektionsschutzes im Schulsport am TGG sind folgende Vorgaben (Stand August 2020):'''
 
*Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Corona Schule (hier insbesondere Absatz 17)
 
*Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Corona Schule (hier insbesondere Absatz 17)
*Niedersächsische Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-
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*Niedersächsische Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS- CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 25.08.2021
CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 10. Juli 2020
 
 
*Vorgaben/ Informationen der Schulleitung
 
*Vorgaben/ Informationen der Schulleitung
  
  
Über die speziellen Hygienemaßnahmen im Schulsport sind die Schülerinnen und Schüler durch die Sportlehrkraft mit Beginn des Sportunterrichts zu informieren (Dokumentation der Belehrung im Klassenbuch).
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'''Über die speziellen Hygienemaßnahmen im Schulsport sind die Schülerinnen und Schüler durch die Sportlehrkraft mit Beginn des Sportunterrichts zu informieren (Dokumentation der Belehrung im Klassenbuch).'''
*Regeln für die persönliche Hygiene sollen grundsätzlich auch im Schulsport eingehalten werden (Punkt 6, nieders. Rahmen-Hygieneplan)
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*Regeln für die '''persönliche Hygiene''' sollen grundsätzlich auch im Schulsport eingehalten werden (Punkt 6, nieders. Rahmen-Hygieneplan)
 
*Beim Betreten der Sporthalle ist das Abstandsgebot zu anderen Kohorten (1,5 m) zu beachten. Der jeweiligen Sportgruppe ist vorab eine entsprechende Umkleide verbindlich zuzuweisen.
 
*Beim Betreten der Sporthalle ist das Abstandsgebot zu anderen Kohorten (1,5 m) zu beachten. Der jeweiligen Sportgruppe ist vorab eine entsprechende Umkleide verbindlich zuzuweisen.
*Außerdem ist im Vorraum der Sporthalle und auf dem Weg bis zur Umkleide bzw. bis zum Sporttheorieraum immer eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Gleiches gilt für den Rückweg.
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*Außerdem ist im Vorraum der Sporthalle und auf dem Weg bis zur Umkleide bzw. bis zum Sporttheorieraum immer eine '''Mund-Nasen-Bedeckung''' zu tragen. Gleiches gilt für den Rückweg.
Zusätzlich ist in allen Bereichen bzw. Situationen, in denen der Abstand zu anderen Kohorten nicht eingehalten werden kann, eine Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich.
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*Zusätzlich ist in allen Bereichen bzw. Situationen, in denen der Abstand zu anderen Kohorten nicht eingehalten werden kann, eine Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich.
*Bei gleichzeitiger Nutzung der Sporthalle durch Klassen unterschiedlicher Jahrgänge sprechen sich die Lehrkräfte über einen gestaffelten Unterrichtsbeginn und ein gestaffeltes Unterichtsende (zeitlich versetztes Betreten und Verlassen der Sporthalle) ab.
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*Bei gleichzeitiger Nutzung der Sporthalle durch Klassen unterschiedlicher Jahrgänge sprechen sich die Lehrkräfte über einen '''gestaffelten Unterrichtsbeginn''' und ein gestaffeltes Unterrichtsende (zeitlich versetztes Betreten und Verlassen der Sporthalle) ab.
 
*Notwendige Pausen während einer Doppelstunde werden ebenfalls zeitlich versetzt nach Absprache durchgeführt.
 
*Notwendige Pausen während einer Doppelstunde werden ebenfalls zeitlich versetzt nach Absprache durchgeführt.
*Schülerinnen und Schüler waschen sich nach Betreten und Verlassen der Umkleideräume die Hände.
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*Schülerinnen und Schüler '''waschen''' sich nach Betreten und Verlassen der Umkleideräume die '''Hände'''.
*Der Sportunterricht sollte bevorzugt im Freien stattfinden (z.B. Sportplatz und Gelände um die Sporthalle). Bei
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*Der Sportunterricht sollte '''bevorzugt im Freien stattfinden''' (z.B. Sportplatz und Gelände um die Sporthalle).<br>Bei Nutzung des Sportplatzes ist ausreichend Abstand zu anderen Sportgruppen einzuhalten.
Nutzung des Sportplatzes ist ausreichend Abstand zu anderen Sportgruppen einzuhalten.
 
 
*Grundsätzlich gilt: Wo Abstand gehalten werden kann, ist dieser auch weiterhin einzuhalten.
 
*Grundsätzlich gilt: Wo Abstand gehalten werden kann, ist dieser auch weiterhin einzuhalten.
*Die Sporthallen, der Sporttheorieraum und die Umkleiden sind regelmäßig über die Fenster und Flure zu lüften - mindestens zu Stundebeginn, zum Stundenende und während kleiner Pausen. Zusätzlich wäre die Möglichkeit zu prüfen, ob auch Türen (ggf. auch Notausgangstüren) zum Lüften offen stehen können, ohne die Sicherheit zu gefährden.
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*Die Sporthallen, der Sporttheorieraum und die Umkleiden sind regelmäßig über die Fenster und Flure zu lüften - mindestens zu Stundebeginn, zum Stundenende und während kleiner Pausen. Zusätzlich wäre die Möglichkeit zu prüfen, ob auch Türen (ggf. auch Notausgangstüren) zum '''Lüften''' offen stehen können, ohne die Sicherheit zu gefährden.
*Wertsachen werden möglichst nicht mit in die Sporthalle gebracht. Für trotzdem mitgeführte Wertsachen kann wie gewohnt die „Wertsachenkiste“ in der Sporthalle genutzt werden.
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*'''Wertsachen''' werden möglichst nicht mit in die Sporthalle gebracht. Für trotzdem mitgeführte Wertsachen kann wie gewohnt die „Wertsachenkiste“ in der Sporthalle genutzt werden.
*Die Anwesenheit bzw. Abwesenheit der Schülerinnen und Schüler ist in jeder Stunde zu dokumentieren (Klassenbuch).
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*Die '''Anwesenheit bzw. Abwesenheit''' der Schülerinnen und Schüler ist in jeder Stunde zu dokumentieren (Klassenbuch).
*Die Sportlehrkräfte halten sich, so weit dies unter den gegebenen Bedingungen möglich ist, an die Vorgaben des schuleigenen Arbeitsplans. Sofern Inhalte aufgrund der Hygienevorschriften nicht umzusetzen sind, werden die Sportarten/ Disziplinen / Übungen angepasst bzw. durch andere sportliche Inhalte ersetzt.
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*Die Sportlehrkräfte halten sich, so weit dies unter den gegebenen Bedingungen möglich ist, an die Vorgaben des '''schuleigenen Arbeitsplans'''. Sofern Inhalte aufgrund der Hygienevorschriften nicht umzusetzen sind, werden die Sportarten/ Disziplinen / Übungen angepasst bzw. durch andere sportliche Inhalte ersetzt.

Aktuelle Version vom 28. August 2021, 17:55 Uhr

Infektionsschutz im Schulsport

Unterhalb Warnstufe 1
Es gilt die allgemeine Abstandsregel. Sportunterricht findet im Klassen- oder Kursverband und außerunterrichtlicher Schulsport innerhalb der festgelegten Kohorten statt.

Warnstufe 1'
Der Schulsport erfolgt kontaktlos. Ein Sport gilt dann als kontaktlos, wenn zu keinem Zeitpunkt der sportlichen Betätigung ein körperlicher Kontakt zu anderen Sporttreibenden erfolgt.
Übungen zu zweit dürfen nur ohne gegenseitige Berührungen erfolgen. Direkte körperliche Hilfestellungen dürfen nur mit Mund-Nasen-Bedeckung gegeben werden.

Vgl. des Weiteren Sportartenspezifische Hinweise unter 17.8.1 des RHP 7.0

Grundlage des Infektionsschutzes im Schulsport am TGG sind folgende Vorgaben (Stand August 2020):

  • Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Corona Schule (hier insbesondere Absatz 17)
  • Niedersächsische Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS- CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 25.08.2021
  • Vorgaben/ Informationen der Schulleitung


Über die speziellen Hygienemaßnahmen im Schulsport sind die Schülerinnen und Schüler durch die Sportlehrkraft mit Beginn des Sportunterrichts zu informieren (Dokumentation der Belehrung im Klassenbuch).

  • Regeln für die persönliche Hygiene sollen grundsätzlich auch im Schulsport eingehalten werden (Punkt 6, nieders. Rahmen-Hygieneplan)
  • Beim Betreten der Sporthalle ist das Abstandsgebot zu anderen Kohorten (1,5 m) zu beachten. Der jeweiligen Sportgruppe ist vorab eine entsprechende Umkleide verbindlich zuzuweisen.
  • Außerdem ist im Vorraum der Sporthalle und auf dem Weg bis zur Umkleide bzw. bis zum Sporttheorieraum immer eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Gleiches gilt für den Rückweg.
  • Zusätzlich ist in allen Bereichen bzw. Situationen, in denen der Abstand zu anderen Kohorten nicht eingehalten werden kann, eine Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich.
  • Bei gleichzeitiger Nutzung der Sporthalle durch Klassen unterschiedlicher Jahrgänge sprechen sich die Lehrkräfte über einen gestaffelten Unterrichtsbeginn und ein gestaffeltes Unterrichtsende (zeitlich versetztes Betreten und Verlassen der Sporthalle) ab.
  • Notwendige Pausen während einer Doppelstunde werden ebenfalls zeitlich versetzt nach Absprache durchgeführt.
  • Schülerinnen und Schüler waschen sich nach Betreten und Verlassen der Umkleideräume die Hände.
  • Der Sportunterricht sollte bevorzugt im Freien stattfinden (z.B. Sportplatz und Gelände um die Sporthalle).
    Bei Nutzung des Sportplatzes ist ausreichend Abstand zu anderen Sportgruppen einzuhalten.
  • Grundsätzlich gilt: Wo Abstand gehalten werden kann, ist dieser auch weiterhin einzuhalten.
  • Die Sporthallen, der Sporttheorieraum und die Umkleiden sind regelmäßig über die Fenster und Flure zu lüften - mindestens zu Stundebeginn, zum Stundenende und während kleiner Pausen. Zusätzlich wäre die Möglichkeit zu prüfen, ob auch Türen (ggf. auch Notausgangstüren) zum Lüften offen stehen können, ohne die Sicherheit zu gefährden.
  • Wertsachen werden möglichst nicht mit in die Sporthalle gebracht. Für trotzdem mitgeführte Wertsachen kann wie gewohnt die „Wertsachenkiste“ in der Sporthalle genutzt werden.
  • Die Anwesenheit bzw. Abwesenheit der Schülerinnen und Schüler ist in jeder Stunde zu dokumentieren (Klassenbuch).
  • Die Sportlehrkräfte halten sich, so weit dies unter den gegebenen Bedingungen möglich ist, an die Vorgaben des schuleigenen Arbeitsplans. Sofern Inhalte aufgrund der Hygienevorschriften nicht umzusetzen sind, werden die Sportarten/ Disziplinen / Übungen angepasst bzw. durch andere sportliche Inhalte ersetzt.