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− | + | Ab 1. Februar 2023 gelten folgende Regeln: | |
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− | + | '''Unterricht''' <br> | |
− | * | + | * Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben. |
− | * Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene. | + | |
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+ | '''Testen''' <br> | ||
+ | * Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten stehen noch bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche pro Person für freiwillige - insbesondere anlassbezogene - Tests zur Verfügung. | ||
+ | * Die dafür benötigten Tests werden über die Schulen bestellt und ausgegeben. Die Teilnahme an schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte ist freiwillig. | ||
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+ | '''Lüften''' <br> | ||
+ | * Sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz. | ||
+ | * Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden. <br> Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 - also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung. <br>Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden. | ||
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+ | '''Masken''' <br> | ||
+ | * Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene. | ||
+ | * Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werde. | ||
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* [[Absonderung und Quarantäne]] | * [[Absonderung und Quarantäne]] | ||
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* [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]] | * [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]] | ||
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* [[Lüftung]] | * [[Lüftung]] | ||
* [[Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB)]] | * [[Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB)]] | ||
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Aktuelle Version vom 13. Februar 2023, 11:58 Uhr
Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23 unter Corona-Bedingungen
Ab 1. Februar 2023 gelten folgende Regeln: Unterricht
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Übersicht über Corona-Regelungen am TGG
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.
Inhaltsverzeichnis
Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments
Grundlagen
Die Regelungen sind unter Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde nachzulesen.
Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.