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Die Grundregelungen lauten zum Schulstart wie folgt:
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Ab 1. Februar 2023 gelten folgende Regeln:
* Freiwillige intensive Testphase, täglich in den ersten 5 Tagen (25.-31.08.).  
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* Tests sind verteilt bzw. stehen bereit.
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'''Unterricht''' <br>
* Anschließend stehen pro Woche zwei Tests pro Schülerin und Schüler für freiwillige, insbesondere anlassbezogene Tests, zur Verfügung.
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* Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben.
* Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene. <br>Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werden!
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'''Testen''' <br>
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* Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten stehen noch bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche pro Person für freiwillige - insbesondere anlassbezogene - Tests zur Verfügung.
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* Die dafür benötigten Tests werden über die Schulen bestellt und ausgegeben. Die Teilnahme an schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte ist freiwillig.
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'''Lüften''' <br>
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* Sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz.
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* Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden. <br> Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 - also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung. <br>Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.
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'''Masken''' <br>
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* Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.  
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* Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werde.
  
 
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<h3>'''Übersicht über Coronabedingte Regelungen am TGG'''</h3>  
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<h3>'''Übersicht über Corona-Regelungen am TGG'''</h3>  
  
 
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.
 
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.
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<h3>Inhaltsverzeichnis</h3>
 
<h3>Inhaltsverzeichnis</h3>
 
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* [[Absonderung und Quarantäne]]
<span style="color: red">AKTUELL IN ANPASSUNG AN NEUE VERLAUTBARUNGEN</span>
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* [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]]
* Arbeitsgemeinschaften
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* [[Lüftung]]
* Befreiung vom Präsenzunterricht
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* [[Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB)]]
* Besucher/-innen
 
* Booster-Check
 
* Bustransport
 
* Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
 
* Dokumentation - Sitzplan
 
* Distanzlernen - Lernen zu Hause
 
* Elternabende und Elternsprechtage
 
* Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde
 
* Exit-Plan
 
* Förderunterricht
 
* Instrumentalunterricht
 
* Inzidenzwert
 
* Kohorten
 
* Krankheitssymptome in der Schule
 
* Leitindikatoren
 
* Lüftung
 
* Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB)
 
* Meldepflicht
 
* Mensabetrieb
 
* Notbetreuung
 
* Pausenregelungen
 
* Reiserückkehr
 
* Schulbesuch bei Erkrankung
 
* Schülerbibliothek
 
* Sportunterricht
 
* Szenario A
 
* Szenario B
 
* Szenario C
 
* Testpflicht
 
* Toilettenbenutzung
 
* Wegeführung
 
* Warnstufen
 
* Wichtigste Maßnahmen - Überblick
 
* Zutrittsbeschränkungen
 
 
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''Grundlagen''
 
''Grundlagen''
 
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Ab dem 15.01.2022 ist eine neue Corona-Verordnung im Land Niedersachsen gültig,
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zudem gilt der Rahmen-Hygieneplan (Version 9).
 
  
 
Die Regelungen sind unter [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]] nachzulesen.
 
Die Regelungen sind unter [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]] nachzulesen.

Aktuelle Version vom 13. Februar 2023, 11:58 Uhr

Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23 unter Corona-Bedingungen

Ab 1. Februar 2023 gelten folgende Regeln:

Unterricht

  • Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben.


Testen

  • Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten stehen noch bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche pro Person für freiwillige - insbesondere anlassbezogene - Tests zur Verfügung.
  • Die dafür benötigten Tests werden über die Schulen bestellt und ausgegeben. Die Teilnahme an schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte ist freiwillig.


Lüften

  • Sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz.
  • Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden.
    Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 - also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung.
    Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.


Masken

  • Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.
  • Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werde.



Übersicht über Corona-Regelungen am TGG

Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.

Inhaltsverzeichnis

Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments


Grundlagen



Die Regelungen sind unter Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde nachzulesen.


Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.