Inzidenzwert und Wechsel der Szenarien: Unterschied zwischen den Versionen
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* Es bleibt dabei, dass die zuständigen Behörden vor Ort strengere Maßnahmen erlassen können, wenn es aus ihrer Sicht notwendig erscheint. | * Es bleibt dabei, dass die zuständigen Behörden vor Ort strengere Maßnahmen erlassen können, wenn es aus ihrer Sicht notwendig erscheint. | ||
* Zu verwenden ist der vom Robert-Koch-Institut (RKI) bundesweit veröffentliche Wert:<br>[http://www.rki.de/inzidenzen www.rki.de/inzidenzen] <br>[http://www.landkreis-leer.de/coronavirus www.landkreis-leer.de/coronavirus] | * Zu verwenden ist der vom Robert-Koch-Institut (RKI) bundesweit veröffentliche Wert:<br>[http://www.rki.de/inzidenzen www.rki.de/inzidenzen] <br>[http://www.landkreis-leer.de/coronavirus www.landkreis-leer.de/coronavirus] | ||
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Version vom 25. April 2021, 09:48 Uhr
- Ein Szenarienwechsel erfolgt durch Allgemeinverfügung des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt,
wenn der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten bzw. an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird. - Es bleibt dabei, dass die zuständigen Behörden vor Ort strengere Maßnahmen erlassen können, wenn es aus ihrer Sicht notwendig erscheint.
- Zu verwenden ist der vom Robert-Koch-Institut (RKI) bundesweit veröffentliche Wert:
www.rki.de/inzidenzen
www.landkreis-leer.de/coronavirus
Schema des Szenarienwechsels gemäß Kultusministerium vom 22.04.2021
Die aktuellen Bezugspunkte sind:
- Infektionsschutzgesetz des Bundes (IfSG) in der Fassung vom 22.04.2021
- Niedersächsische Coronaverordnung in der Fassung vom 24.04.2011