Inzidenzwert und Wechsel der Szenarien: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Regelung, die eingeführt wird'''
 
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* Ein Szenarienwechsel erfolgt durch Allgemeinverfügung des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt,<br>wenn der Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten bzw. an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.  
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* Ein Szenarienwechsel erfolgt durch Allgemeinverfügung des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt,<br>wenn der [[Inzidenzwert]] an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten bzw. an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.  
 
* Es bleibt dabei, dass die zuständigen Behörden vor Ort strengere Maßnahmen erlassen können, wenn es aus ihrer Sicht notwendig erscheint.
 
* Es bleibt dabei, dass die zuständigen Behörden vor Ort strengere Maßnahmen erlassen können, wenn es aus ihrer Sicht notwendig erscheint.
 
* Zu verwenden ist der vom Robert-Koch-Institut (RKI) bundesweit veröffentliche Wert:<br>[http://www.rki.de/inzidenzen www.rki.de/inzidenzen] <br>[http://www.landkreis-leer.de/coronavirus www.landkreis-leer.de/coronavirus]
 
* Zu verwenden ist der vom Robert-Koch-Institut (RKI) bundesweit veröffentliche Wert:<br>[http://www.rki.de/inzidenzen www.rki.de/inzidenzen] <br>[http://www.landkreis-leer.de/coronavirus www.landkreis-leer.de/coronavirus]
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Die aktuellen Bezugspunkte sind:
 
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# Infektionsschutzgesetz des Bundes (IfSG) in der Fassung vom 22.04.2021
 
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# Niedersächsische Coronaverordnung in der Fassung vom 24.04.2011
''Regelung, die in Teilen abgelöst wird''
 
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Die Form des Schulbetriebs ist laut Verordnung ab dem 02.11.2020 folgendermaßen vom sogenannten [[Inzidenzwert]] abhängig.
 
 
 
*Inzidenzwert = Zahl der Neuinfizierten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen <br>in Bezug auf das Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, <br>in dem die Schule gelegen ist.
 
* Zu verwenden ist der vom NLGA täglich um 9.00 Uhr herausgegebene Wert – zu finden unter dem offiziellen Link: <br>[https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/ Offizieller Inzidenzwert für Niedersachen : Stand 09:00 Uhr des betreffenden Tages]
 
 
 
 
 
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Version vom 25. April 2021, 09:48 Uhr

  • Ein Szenarienwechsel erfolgt durch Allgemeinverfügung des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt,
    wenn der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten bzw. an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.
  • Es bleibt dabei, dass die zuständigen Behörden vor Ort strengere Maßnahmen erlassen können, wenn es aus ihrer Sicht notwendig erscheint.
  • Zu verwenden ist der vom Robert-Koch-Institut (RKI) bundesweit veröffentliche Wert:
    www.rki.de/inzidenzen
    www.landkreis-leer.de/coronavirus

Schema des Szenarienwechsels gemäß Kultusministerium vom 22.04.2021

Szenarienwechsel-2021-04-22.jpg

Die aktuellen Bezugspunkte sind:

  1. Infektionsschutzgesetz des Bundes (IfSG) in der Fassung vom 22.04.2021
  2. Niedersächsische Coronaverordnung in der Fassung vom 24.04.2011