Inzidenzwert und Wechsel der Szenarien: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Form des Schulbetriebs ist laut Verordnung ab dem 02.11.2020 folgendermaßen vom sogenannten [[Inzidenzwert]] abhängig.
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<span style="color: red">Die Angaben auf dieser Seite sind vorläufig, da der Zeitpunkt des Übergangs von landes- zu bundeseinheiltichen Regelungen in der Umsetzung noch genau zu klären ist.</span>
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* Ein Szenarienwechsel erfolgt durch Allgemeinverfügung des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt,<br>wenn der Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten bzw. an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.
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* Es bleibt dabei, dass die zuständigen Behörden vor Ort strengere Maßnahmen erlassen können, wenn es aus ihrer Sicht notwendig erscheint.
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* Zu verwenden ist vom Robert-Koch-Institut (RKI) bundesweit veröffentliche Wert: [http://www.rki.de/inzidenzen www.rki.de/inzidenzen]
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''Regelung, die abgelöst wird''
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Die Form des Schulbetriebs ist laut Verordnung ab dem 02.11.2020 folgendermaßen vom sogenannten [[Inzidenzwert]] abhängig.
  
 
*Inzidenzwert = Zahl der Neuinfizierten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen <br>in Bezug auf das Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, <br>in dem die Schule gelegen ist.
 
*Inzidenzwert = Zahl der Neuinfizierten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen <br>in Bezug auf das Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, <br>in dem die Schule gelegen ist.

Version vom 23. April 2021, 08:43 Uhr

Die Angaben auf dieser Seite sind vorläufig, da der Zeitpunkt des Übergangs von landes- zu bundeseinheiltichen Regelungen in der Umsetzung noch genau zu klären ist.


Regelung, die eingeführt wird


  • Ein Szenarienwechsel erfolgt durch Allgemeinverfügung des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt,
    wenn der Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten bzw. an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.
  • Es bleibt dabei, dass die zuständigen Behörden vor Ort strengere Maßnahmen erlassen können, wenn es aus ihrer Sicht notwendig erscheint.
  • Zu verwenden ist vom Robert-Koch-Institut (RKI) bundesweit veröffentliche Wert: www.rki.de/inzidenzen


Regelung, die abgelöst wird


Die Form des Schulbetriebs ist laut Verordnung ab dem 02.11.2020 folgendermaßen vom sogenannten Inzidenzwert abhängig.


Corona-Stufenplan 1.png Corona-Stufenplan 2.png