Datenschutz und Persönlichkeitsrechte: Unterschied zwischen den Versionen
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* Video- und Audiomitschnitte sind wie im regulären Unterricht im Schulgebäude verboten. | * Video- und Audiomitschnitte sind wie im regulären Unterricht im Schulgebäude verboten. | ||
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* Materialien aus dem Unterricht dürfen nicht anderweitig verbreitet werden. | * Materialien aus dem Unterricht dürfen nicht anderweitig verbreitet werden. | ||
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+ | '''Weitere Hinweise bietet beispielsweise folgende Webseite der Polizei:<br>''' | ||
+ | [https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/cybermobbing/folgen-fuer-taeter/ Folgen für Täter] |
Aktuelle Version vom 17. Februar 2021, 08:17 Uhr
- Die Schüler/-innen werden auf den angemessenen Umgang mit digitaler Kommunikation hingewiesen.
- Video- und Audiomitschnitte sind wie im regulären Unterricht im Schulgebäude verboten.
- Materialien aus dem Unterricht dürfen nicht anderweitig verbreitet werden.
Um es in aller Deutlichkeit zu sagen:
- Wer innerhalb der Formen des digitalen Unterrichts, wie in Videokonferenzen,
Audio- oder Videosmitschnitte, Fotos, Screenshots etc. macht, sie verbreitet oder an der Verbreitung beteiligt ist,
kann sich strafbar machen. - Denn dies verletzt den persönlichen Lebens- und Geheimbereich der betroffenen Personen.
Weitere Hinweise bietet beispielsweise folgende Webseite der Polizei:
Folgen für Täter