Datenschutz und Persönlichkeitsrechte: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | + | * Die Schüler/-innen werden auf den angemessenen Umgang mit digitaler Kommunikation hingewiesen. | |
+ | |||
* Video- und Audiomitschnitte sind wie im regulären Unterricht im Schulgebäude verboten. | * Video- und Audiomitschnitte sind wie im regulären Unterricht im Schulgebäude verboten. | ||
+ | |||
* Materialien aus dem Unterricht dürfen nicht anderweitig verbreitet werden. | * Materialien aus dem Unterricht dürfen nicht anderweitig verbreitet werden. | ||
'''Um es in aller Deutlichkeit zu sagen:<p>''' | '''Um es in aller Deutlichkeit zu sagen:<p>''' | ||
− | '''Wer''' innerhalb der Formen des digitalen Unterrichts, wie in Videokonferenzen,<br> | + | *'''Wer''' innerhalb der Formen des digitalen Unterrichts, wie in Videokonferenzen,<br>'''Audio- oder Videosmitschnitte macht''', sie verbreitet oder an der Verbreitung beteiligt ist,<br>'''kann sich strafbar machen.'''<br> |
− | '''Audio- oder Videosmitschnitte macht''', sie verbreitet oder an der Verbreitung beteiligt ist,<br> | + | *Denn dies verletzt den persönlichen Lebens- und Geheimbereich der betroffenen Personen.<br> |
− | '''kann sich strafbar machen.'''<br> | ||
− | Denn dies verletzt den persönlichen Lebens- und Geheimbereich der betroffenen Personen.<br> | ||
<p> | <p> | ||
− | Weitere Hinweise bietet beispielsweise folgende Webseite der Polizei:<br> | + | '''Weitere Hinweise bietet beispielsweise folgende Webseite der Polizei:<br>''' |
[https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/cybermobbing/folgen-fuer-taeter/ Folgen für Täter] | [https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/cybermobbing/folgen-fuer-taeter/ Folgen für Täter] |
Version vom 16. Februar 2021, 19:01 Uhr
- Die Schüler/-innen werden auf den angemessenen Umgang mit digitaler Kommunikation hingewiesen.
- Video- und Audiomitschnitte sind wie im regulären Unterricht im Schulgebäude verboten.
- Materialien aus dem Unterricht dürfen nicht anderweitig verbreitet werden.
Um es in aller Deutlichkeit zu sagen:
- Wer innerhalb der Formen des digitalen Unterrichts, wie in Videokonferenzen,
Audio- oder Videosmitschnitte macht, sie verbreitet oder an der Verbreitung beteiligt ist,
kann sich strafbar machen. - Denn dies verletzt den persönlichen Lebens- und Geheimbereich der betroffenen Personen.
Weitere Hinweise bietet beispielsweise folgende Webseite der Polizei:
Folgen für Täter