Datenschutz und Persönlichkeitsrechte: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. Februar 2021, 18:48 Uhr
- Die Schüler/-innen werden auf den angemessenen Umgang mit digitaler Kommunikation hingewiesen.
- Video- und Audiomitschnitte sind wie im regulären Unterricht im Schulgebäude verboten.
- Materialien aus dem Unterricht dürfen nicht anderweitig verbreitet werden.
Um es in aller Deutlichkeit zu sagen:
Wer innerhalb der Formen des digitalen Unterrichts, wie in Videokonferenzen,
Audio- oder Videosmitschnitte macht, kann sich strafbar machen.
Denn dies verletzt persönlichen Lebens- und Geheimbereichs der betroffenen Personen.