Dokumentation - Sitzplan: Unterschied zwischen den Versionen
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* Im Kursunterricht empfehlen sich stundenweise Sitzpläne, die ggf. fehlende Schüler/-innen verzeichnen. <br>Die Kurslehrkraft ist für die jeweilig dreiwöchige Verwahrung verantwortlich. | * Im Kursunterricht empfehlen sich stundenweise Sitzpläne, die ggf. fehlende Schüler/-innen verzeichnen. <br>Die Kurslehrkraft ist für die jeweilig dreiwöchige Verwahrung verantwortlich. | ||
− | * Im Klassenunterricht wird ein Sitzplan dauerhaft auf dem Lehrkraft-Schreibtisch befestigt,<br>für Änderungen liegen Vordrucke bereit, die in individueller Verantwortung 3 Wochen verwahrt werden.<br> | + | * Im '''Klassenunterricht''' wird ein Sitzplan dauerhaft auf dem Lehrkraft-Schreibtisch befestigt,<br>für Änderungen liegen Vordrucke bereit, die in individueller Verantwortung 3 Wochen verwahrt werden.<br> |
+ | * '''In den Fachräumen''' werden die Sitzpläne der planmäßigen Lerngruppen in dem ausliegenden Ringbuch abgeheftet. | ||
* Im Falle eines „Corona-Infektes“ müssen die Sitzpläne zur Nachverfolgung der Infektionsketten unmittelbar an das Gesundheitsamt weitergegeben werden können. | * Im Falle eines „Corona-Infektes“ müssen die Sitzpläne zur Nachverfolgung der Infektionsketten unmittelbar an das Gesundheitsamt weitergegeben werden können. |
Version vom 25. August 2020, 18:38 Uhr
Die Lehrkräfte dokumentieren den Sitzplan, Schüler/-innen wechseln i.d.R. nicht ihre Plätze.
- Die Sitzordnung der Schülerinnen und Schüler ist für jeden Klassen- oder Kursverband zu dokumentieren (z. B. Sitzplan im Klassenbuch) und bei Änderungen anzupassen.
- Im Kursunterricht empfehlen sich stundenweise Sitzpläne, die ggf. fehlende Schüler/-innen verzeichnen.
Die Kurslehrkraft ist für die jeweilig dreiwöchige Verwahrung verantwortlich.
- Im Klassenunterricht wird ein Sitzplan dauerhaft auf dem Lehrkraft-Schreibtisch befestigt,
für Änderungen liegen Vordrucke bereit, die in individueller Verantwortung 3 Wochen verwahrt werden. - In den Fachräumen werden die Sitzpläne der planmäßigen Lerngruppen in dem ausliegenden Ringbuch abgeheftet.
- Im Falle eines „Corona-Infektes“ müssen die Sitzpläne zur Nachverfolgung der Infektionsketten unmittelbar an das Gesundheitsamt weitergegeben werden können.