Wegeführung: Unterschied zwischen den Versionen
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− | * Grundsätzlich gilt ein Rechtsgeh-Gebot und man geht achtsam über Flure, um Abstände so weit wie möglich zu halten. | + | |
+ | * Grundsätzlich gilt ein '''Rechtsgeh-Gebot''' und man geht achtsam über Flure, um Abstände so weit wie möglich zu halten. <br> | ||
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* Auch an den Warteplätzen für die Schülerbeförderung oder im öffentlichen Personennahverkehr müssen die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. | * Auch an den Warteplätzen für die Schülerbeförderung oder im öffentlichen Personennahverkehr müssen die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. |
Aktuelle Version vom 20. August 2020, 17:45 Uhr
- Die Regelungen und Kennzeichnungen zur Wegeführung sind zu beachten ("Einbahnstraßen", Durchgangsverbote etc.)
- Grundsätzlich gilt ein Rechtsgeh-Gebot und man geht achtsam über Flure, um Abstände so weit wie möglich zu halten.
- Auch an den Warteplätzen für die Schülerbeförderung oder im öffentlichen Personennahverkehr müssen die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.