Wegeführung: Unterschied zwischen den Versionen
(Die Seite wurde neu angelegt: „* Die Regelungen und Kennzeichnungen zur Wegeführung sind zu beachten. * Grundsätzlich gilt ein Rechtsgeh-Gebot und man geht achtsam über Flure, um Abstän…“) |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | * Die Regelungen und Kennzeichnungen zur Wegeführung sind zu beachten. | + | * Die Regelungen und Kennzeichnungen zur Wegeführung sind zu beachten ("Einbahnstraßen", Durchgangsverbote etc.) <br> |
− | * Grundsätzlich gilt ein Rechtsgeh-Gebot und man geht achtsam über Flure, um Abstände so weit wie möglich zu halten. | + | * Grundsätzlich gilt ein Rechtsgeh-Gebot und man geht achtsam über Flure, um Abstände so weit wie möglich zu halten. <br> |
* Auch an den Warteplätzen für die Schülerbeförderung oder im öffentlichen Personennahverkehr müssen die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. | * Auch an den Warteplätzen für die Schülerbeförderung oder im öffentlichen Personennahverkehr müssen die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. |
Version vom 19. August 2020, 15:07 Uhr
- Die Regelungen und Kennzeichnungen zur Wegeführung sind zu beachten ("Einbahnstraßen", Durchgangsverbote etc.)
- Grundsätzlich gilt ein Rechtsgeh-Gebot und man geht achtsam über Flure, um Abstände so weit wie möglich zu halten.
- Auch an den Warteplätzen für die Schülerbeförderung oder im öffentlichen Personennahverkehr müssen die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.