Hauptseite: Unterschied zwischen den Versionen

Aus
Wechseln zu: Navigation, Suche
 
(318 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
<h3>'''Übersicht über Regelungen am TGG in der "Corona-Zeit"'''</h3>
+
<h3>Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23 unter Corona-Bedingungen</h3>
  
Mit Beginn des Schuljahr 2020-21 gilt ein neuer Hygieneplan des Landes Niedersachsen in Schulen,
+
{|class="wikitable" background-color:#d9d9d9
der im Folgenden in der Umsetzung für das TGG zum Nachschlagen bereitgestellt wird.
+
|
 +
Ab 1. Februar 2023 gelten folgende Regeln:
  
Grundsätzlich gibt es Vorkehrungen für 3 Szenarien, die von der örtlichen Infektionslage abhängen:
+
'''Unterricht''' <br>
 +
* Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben.
  
* Szenario A - '''Eingeschränkter Regelbetrieb''' - <i>Die niedersächsischen Schulen starten mit diesen Regelungen ab dem 27.08.2020</i>
 
  
* Szenario B - '''Schule im Wechselmodell''' - ''Dies entspricht im Wesentlichen dem Verfahren, das von Mai bis Juli 2020 praktiziert wurde ("Halbe Klassen - Halbe Wochen)''
+
'''Testen''' <br>
 +
* Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten stehen noch bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche pro Person für freiwillige - insbesondere anlassbezogene - Tests zur Verfügung.
 +
* Die dafür benötigten Tests werden über die Schulen bestellt und ausgegeben. Die Teilnahme an schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte ist freiwillig.
  
* Szenario C - '''Quarantäne und Shutdown''' - ''Dies entspricht dem Verfahren, das nach den Osterferien bis Mai 2020 praktiziert wurde. Diese Form des Lernens zu Hause müsste bei erheblicher Infektionslage wieder aktiviert werden.
 
''
 
Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.
 
  
 +
'''Lüften''' <br>
 +
* Sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz.
 +
* Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden. <br> Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 - also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung. <br>Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.
  
<h3>Inhaltsverzeichnis für [[Szenario A]]</h3>
+
 
 +
'''Masken''' <br>
 +
* Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.
 +
* Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werde.
 +
 
 +
|}
 +
 
 +
 
 +
----
 +
<h3>'''Übersicht über Corona-Regelungen am TGG'''</h3>
 +
 
 +
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.
 +
 
 +
<h3>Inhaltsverzeichnis</h3>
 
<div style="column-count:3;-moz-column-count:2;-webkit-column-count:2">
 
<div style="column-count:3;-moz-column-count:2;-webkit-column-count:2">
 
+
* [[Absonderung und Quarantäne]]
* [[Bustransport]]
+
* [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]]
* [[Dokumentation - Sitzplan]]
 
* [[Kohorten]]
 
 
* [[Lüftung]]
 
* [[Lüftung]]
 
* [[Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB)]]
 
* [[Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB)]]
* [[Pausenregelungen]]
 
* [[Schulbesuch bei Erkrankung]]
 
* [[Symptome in der Schule]]
 
* [[Szenario A]]
 
* [[Toilettenbenutzung]]
 
* [[Wegeführung]]
 
* [[Wichtigste Maßnahmen - Überblick]]
 
* [[Zutrittsbeschränkungen]]
 
 
</div>
 
</div>
 +
 +
<small>''Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments''</small>
 +
 +
 +
 +
''Grundlagen''
 +
----
 +
 +
 +
Die Regelungen sind unter [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]] nachzulesen.
 +
 +
 +
<small>Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.</small>

Aktuelle Version vom 13. Februar 2023, 11:58 Uhr

Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23 unter Corona-Bedingungen

Ab 1. Februar 2023 gelten folgende Regeln:

Unterricht

  • Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben.


Testen

  • Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten stehen noch bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche pro Person für freiwillige - insbesondere anlassbezogene - Tests zur Verfügung.
  • Die dafür benötigten Tests werden über die Schulen bestellt und ausgegeben. Die Teilnahme an schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte ist freiwillig.


Lüften

  • Sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz.
  • Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden.
    Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 - also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung.
    Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.


Masken

  • Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.
  • Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werde.



Übersicht über Corona-Regelungen am TGG

Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.

Inhaltsverzeichnis

Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments


Grundlagen



Die Regelungen sind unter Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde nachzulesen.


Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.