Hauptseite: Unterschied zwischen den Versionen

Aus
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „<h3>'''Übersicht über Regelungen am TGG in der "Corona-Zeit"'''</h3> Mit Beginn des Schuljahr 2020-21 gilt ein neuer Hygieneplan des Landes Niedersachsen in…“)
 
 
(333 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
<h3>'''Übersicht über Regelungen am TGG in der "Corona-Zeit"'''</h3>
+
<h3>Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23 unter Corona-Bedingungen</h3>
  
Mit Beginn des Schuljahr 2020-21 gilt ein neuer Hygieneplan des Landes Niedersachsen in Schulen,
+
{|class="wikitable" background-color:#d9d9d9
der im Folgenden in der Umsetzung für das TGG zum Nachschlagen bereitgestellt wird
+
|
 +
Ab 1. Februar 2023 gelten folgende Regeln:
  
Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.
+
'''Unterricht''' <br>
 +
* Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben.
  
 +
 +
'''Testen''' <br>
 +
* Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten stehen noch bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche pro Person für freiwillige - insbesondere anlassbezogene - Tests zur Verfügung.
 +
* Die dafür benötigten Tests werden über die Schulen bestellt und ausgegeben. Die Teilnahme an schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte ist freiwillig.
 +
 +
 +
'''Lüften''' <br>
 +
* Sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz.
 +
* Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden. <br> Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 - also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung. <br>Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.
 +
 +
 +
'''Masken''' <br>
 +
* Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.
 +
* Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werde.
 +
 +
|}
 +
 +
 +
----
 +
<h3>'''Übersicht über Corona-Regelungen am TGG'''</h3>
 +
 +
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.
  
 
<h3>Inhaltsverzeichnis</h3>
 
<h3>Inhaltsverzeichnis</h3>
 
<div style="column-count:3;-moz-column-count:2;-webkit-column-count:2">
 
<div style="column-count:3;-moz-column-count:2;-webkit-column-count:2">
 
+
* [[Absonderung und Quarantäne]]
 +
* [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]]
 +
* [[Lüftung]]
 
* [[Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB)]]
 
* [[Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB)]]
*
 
 
</div>
 
</div>
 +
 +
<small>''Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments''</small>
 +
 +
 +
 +
''Grundlagen''
 +
----
 +
 +
 +
Die Regelungen sind unter [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]] nachzulesen.
 +
 +
 +
<small>Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.</small>

Aktuelle Version vom 13. Februar 2023, 11:58 Uhr

Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23 unter Corona-Bedingungen

Ab 1. Februar 2023 gelten folgende Regeln:

Unterricht

  • Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben.


Testen

  • Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten stehen noch bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche pro Person für freiwillige - insbesondere anlassbezogene - Tests zur Verfügung.
  • Die dafür benötigten Tests werden über die Schulen bestellt und ausgegeben. Die Teilnahme an schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte ist freiwillig.


Lüften

  • Sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz.
  • Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden.
    Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 - also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung.
    Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.


Masken

  • Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.
  • Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werde.



Übersicht über Corona-Regelungen am TGG

Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.

Inhaltsverzeichnis

Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments


Grundlagen



Die Regelungen sind unter Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde nachzulesen.


Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.