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<h3>Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22 unter Corona-Bedingungen</h3>
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<h3>Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23 unter Corona-Bedingungen</h3>
  
 
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|'''SCHULJAHR 2021/22'''
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* '''Die Schüler/-innen können ausschließlich nach erfolgter Selbst-Testung zu Hause vor dem Unterricht<br>und Beleg auf dem Dokumentationsbogen am Unterricht teilnehmen.'''
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Ab 1. Februar 2023 gelten folgende Regeln:
* '''Testungen''' finden ''' dreimal pro Woche zu Hause''', in der Regel montags, mittwochs und freitags statt.
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* Mit '''Nachweis der Impfung bzw. Genesung''', die auf dem Dokumentationsbogen vermerkt werden, entfällt die Testpflicht in der Regel.
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'''Unterricht''' <br>
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* Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben.
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'''Testen''' <br>
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* Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten stehen noch bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche pro Person für freiwillige - insbesondere anlassbezogene - Tests zur Verfügung.  
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* Die dafür benötigten Tests werden über die Schulen bestellt und ausgegeben. Die Teilnahme an schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte ist freiwillig.
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'''Lüften''' <br>
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* Sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz.
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* Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden. <br> Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 - also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung. <br>Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.
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'''Masken''' <br>
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* Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.
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* Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werde.  
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Ab dem 11.11.2021 ist eine neue Corona-Verordnung im Land Niedersachsen gültig,
 
zudem ein neuer Rahmen-Hygieneplan (Version 9) für den Schulbetrieb.
 
 
Die Regelungen sind unter [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]] nachzulesen und<br>
 
auf wesentliche Fragen in Schlagwörtern (s.u.) zusammengefasst.
 
  
<small>''Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments''</small>
 
 
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<h3>'''Übersicht über Coronabedingte Regelungen am TGG'''</h3>  
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<h3>'''Übersicht über Corona-Regelungen am TGG'''</h3>  
  
Ab dem <span style="color: red">11.11.2021</span> gelten neue Regelungen zum Schulbetrieb und den damit verbundenen Corona-Hygienemaßnahmnen gemäß der Corona-Verordnung und dem Rahmenhygieneplan .<br>
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Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen noch '''bis zum 14.11. angepasst''' und bereitgestellt.
 
  
 
<h3>Inhaltsverzeichnis</h3>
 
<h3>Inhaltsverzeichnis</h3>
 
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* [[Absonderung und Quarantäne]]
* [[Arbeitsgemeinschaften]]
 
* [[Besucher/-innen]]
 
* [[Befreiung vom Präsenzunterricht]]
 
* [[Bustransport]]
 
* [[Datenschutz und Persönlichkeitsrechte]]
 
* [[Dokumentation - Sitzplan]]
 
* [[Distanzlernen - Lernen zu Hause]]
 
* [[Elternabende]]
 
 
* [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]]
 
* [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]]
* [[Förderunterricht]]
 
* [[Instrumentalunterricht]]
 
* [[Inzidenzwert]]
 
* [[Kohorten]]
 
* [[Krankheitssymptome in der Schule]]
 
* [[Leitindikatoren]]
 
 
* [[Lüftung]]
 
* [[Lüftung]]
 
* [[Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB)]]
 
* [[Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB)]]
* [[Mensabetrieb]]
 
* [[Notbetreuung]]
 
* [[Pausenregelungen]]
 
* [[Reiserückkehr]]
 
* [[Schulbesuch bei Erkrankung]]
 
* [[Schülerbibliothek]]
 
* [[Sportunterricht]]
 
* [[Szenario A]]
 
* [[Szenario B]]
 
* [[Szenario C]]
 
* [[Testpflicht]]
 
* [[Toilettenbenutzung]]
 
* [[Wegeführung]]
 
* [[Warnstufen]]
 
* [[Wichtigste Maßnahmen - Überblick]]
 
* [[Zutrittsbeschränkungen]]
 
 
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<small>''Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments''</small>
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''Grundlagen''
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Die Regelungen sind unter [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]] nachzulesen.
  
  
''Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.''
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<small>Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.</small>

Aktuelle Version vom 13. Februar 2023, 11:58 Uhr

Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23 unter Corona-Bedingungen

Ab 1. Februar 2023 gelten folgende Regeln:

Unterricht

  • Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben.


Testen

  • Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten stehen noch bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche pro Person für freiwillige - insbesondere anlassbezogene - Tests zur Verfügung.
  • Die dafür benötigten Tests werden über die Schulen bestellt und ausgegeben. Die Teilnahme an schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte ist freiwillig.


Lüften

  • Sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz.
  • Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden.
    Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 - also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung.
    Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.


Masken

  • Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.
  • Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werde.



Übersicht über Corona-Regelungen am TGG

Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.

Inhaltsverzeichnis

Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments


Grundlagen



Die Regelungen sind unter Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde nachzulesen.


Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.