Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB): Unterschied zwischen den Versionen

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'''Außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in von der Schule besonders gekennzeichneten Bereichen zu tragen, '''
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* Die Vorgaben zum Tragen einer Maske (medizinische Mund-Nasen-Bedeckung) auf dem Schulgelände entfällt.  
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in denen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu Personen anderer Kohorten nicht gewährleistet werden kann.  
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* Freiwillig kann bzw. darf Maske getragen werden.
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* Das betrifft in der Regel Gänge, Flure, Versammlungsräume usw., ggf. auch das Außengelände.
 
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* Hierfür ist eine MNB ausreichend. Diese sind selbst mitzubringen und werden nicht gestellt.
 
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* Bei der Nutzung von Spielplatzgeräten dürfen keine Schals, Halstücher oder stabile Baumwollmasken, die mit Bändern am Hinterkopf zugeschnürt werden, als MNB verwendet werden.
 
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* '''Im Unterricht''' ist, auch beim Unterschreiten des Mindestabstands, '''keine Maskenpflicht''' vorgesehen, da die lange Tragedauer sehr belastend wäre.
 
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Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, zum Beispiel einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung,
 
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das Tragen einer MNB nicht zumutbar ist und die dies glaubhaft machen können, sind von der Verpflichtung ausgenommen.
 
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Die '''Verwendung von Visieren''' stellt '''keine gleichwertige Alternative zu MNB''' dar, da Visiere nicht die Geschwindigkeit des Atemstroms oder des Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurfs reduzieren,
 
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sondern maximal die direkt auf die Scheibe auftretenden Tröpfchen auffangen.
 

Aktuelle Version vom 17. August 2022, 11:26 Uhr

  • Die Vorgaben zum Tragen einer Maske (medizinische Mund-Nasen-Bedeckung) auf dem Schulgelände entfällt.
  • Freiwillig kann bzw. darf Maske getragen werden.