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− | '''Außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in von der Schule besonders gekennzeichneten Bereichen zu tragen, '''
| + | * Die Vorgaben zum Tragen einer Maske (medizinische Mund-Nasen-Bedeckung) auf dem Schulgelände entfällt. |
− | in denen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu Personen anderer Kohorten nicht gewährleistet werden kann.
| + | * Freiwillig kann bzw. darf Maske getragen werden. |
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− | * Das betrifft in der Regel Gänge, Flure, Versammlungsräume usw., ggf. auch das Außengelände. | |
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− | * Hierfür ist eine MNB ausreichend. Diese sind selbst mitzubringen und werden nicht gestellt.
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− | * Bei der Nutzung von Spielplatzgeräten dürfen keine Schals, Halstücher oder stabile Baumwollmasken, die mit Bändern am Hinterkopf zugeschnürt werden, als MNB verwendet werden.
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− | * '''Im Unterricht''' ist, auch beim Unterschreiten des Mindestabstands, '''keine Maskenpflicht''' vorgesehen, da die lange Tragedauer sehr belastend wäre.
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− | Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, zum Beispiel einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung,
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− | das Tragen einer MNB nicht zumutbar ist und die dies glaubhaft machen können, sind von der Verpflichtung ausgenommen.
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− | Die '''Verwendung von Visieren''' stellt '''keine gleichwertige Alternative zu MNB''' dar, da Visiere nicht die Geschwindigkeit des Atemstroms oder des Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurfs reduzieren,
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− | sondern maximal die direkt auf die Scheibe auftretenden Tröpfchen auffangen.
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