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− | '''Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung'''
| + | * Die Vorgaben zum Tragen einer Maske (medizinische Mund-Nasen-Bedeckung) auf dem Schulgelände entfällt. |
− | | + | * Freiwillig kann bzw. darf Maske getragen werden. |
− | * Im Schulgebäude und im Unterricht besteht Maskenpflicht. Es wird empfohlen, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen.
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− | '''a) Inzidenz bis 35'''
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− | * Außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen muss eine eine Mund-Nasen-Bedeckung in von der Schule besonders gekennzeichneten Bereichen (Flure, Foyer, Toiletten, Verwaltungsräume etc.) getragen werden.
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− | * M.a.W. auf den Schulhof muss keine MNB getragen werden, wenn das wichtige Abstandsgebot eingehalten wird.
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− | '''b) Inzidenz über 35'''
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− | * Außerhalb '''und im''' Unterricht im Sekundarbereich I und II muss eine MNB getragen werden (für die Dauer der Geltung der Allgemeinverfügung des Landkreises).
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− | '''c) Ausnahmen'''
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− | * Zur Gewährleistung von Tragepausen/Erholungsphasen sowie zum Essen und Trinken kann die Mund- Nasen-Bedeckung in folgenden Fällen vorübergehend abgenommen werden: | |
− | #) während der Pausen im Freien, soweit das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten wird,
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− | #) während Räume gelüftet werden und sich die Personen am Sitzplatz befinden,
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− | #) wenn dies zwingend für die Unterrichtsziele erforderlich ist, z.B. im Sprachunterricht (...)
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− | #) beim Essen und Trinken, solange die Personen einen Sitzplatz eingenommen haben<br> und sich innerhalb der eigenen Kohorte aufhalten oder wenn das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten wird.
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− | * Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht '''nicht''' <br>
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− | # bei der Sportausübung, wenn die spezifisch Hygieneregeln eingehalten werden.
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− | #) während Abschlussprüfungen, Klausuren und Klassenarbeiten, solange die Personen einen Sitzplatz eingenommen haben und das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten wird.
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− | ''Ausnahmen'':
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− | * Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung zum Beispiel einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist und dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können, sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Genaue Hinweise finden sich in den [[:Datei:144_Anlage_Regelungen_ab_dem_2._November_2020_fr_Schulen.pdf | Regelungen]] .
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− | Die '''Verwendung von Visieren''' stellt '''keine gleichwertige Alternative zu MNB''' dar, da Visiere nicht die Geschwindigkeit des Atemstroms oder des Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurfs reduzieren,
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− | sondern maximal die direkt auf die Scheibe auftretenden Tröpfchen auffangen.
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