Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB): Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | + | * Im Schulgebäude und im Unterricht besteht Maskenpflicht. Es wird empfohlen, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. | |
− | + | * Zur Gewährleistung von Tragepausen/Erholungsphasen sowie zum Essen und Trinken kann die Mund- Nasen-Bedeckung in folgenden Fällen vorübergehend abgenommen werden: | |
− | + | #) während der Pausen im Freien, soweit das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten wird, | |
− | # | + | #) während Räume gelüftet werden und sich die Personen am Sitzplatz befinden, |
− | # | + | #) wenn dies zwingend für die Unterrichtsziele erforderlich ist, z.B. im Sprachunterricht (...) |
+ | #) beim Essen und Trinken, solange die Personen einen Sitzplatz eingenommen haben<br> und sich innerhalb der eigenen Kohorte aufhalten oder wenn das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten wird. | ||
+ | * Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht '''nicht''' <br> | ||
+ | # bei der Sportausübung, wenn die spezifisch Hygieneregeln eingehalten werden. | ||
+ | #) während Abschlussprüfungen, Klausuren und Klassenarbeiten, solange die Personen einen Sitzplatz eingenommen haben und das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten wird. | ||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
''Ausnahmen'': | ''Ausnahmen'': | ||
− | * Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung zum Beispiel einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist und dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können, sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Genaue Hinweise | + | * Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung zum Beispiel einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist und dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können, sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Genaue Hinweise finden sich in den [[:Datei:144_Anlage_Regelungen_ab_dem_2._November_2020_fr_Schulen.pdf | Regelungen]] . |
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
Die '''Verwendung von Visieren''' stellt '''keine gleichwertige Alternative zu MNB''' dar, da Visiere nicht die Geschwindigkeit des Atemstroms oder des Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurfs reduzieren, | Die '''Verwendung von Visieren''' stellt '''keine gleichwertige Alternative zu MNB''' dar, da Visiere nicht die Geschwindigkeit des Atemstroms oder des Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurfs reduzieren, | ||
sondern maximal die direkt auf die Scheibe auftretenden Tröpfchen auffangen. | sondern maximal die direkt auf die Scheibe auftretenden Tröpfchen auffangen. |
Version vom 7. Mai 2021, 10:04 Uhr
- Im Schulgebäude und im Unterricht besteht Maskenpflicht. Es wird empfohlen, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen.
- Zur Gewährleistung von Tragepausen/Erholungsphasen sowie zum Essen und Trinken kann die Mund- Nasen-Bedeckung in folgenden Fällen vorübergehend abgenommen werden:
- ) während der Pausen im Freien, soweit das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten wird,
- ) während Räume gelüftet werden und sich die Personen am Sitzplatz befinden,
- ) wenn dies zwingend für die Unterrichtsziele erforderlich ist, z.B. im Sprachunterricht (...)
- ) beim Essen und Trinken, solange die Personen einen Sitzplatz eingenommen haben
und sich innerhalb der eigenen Kohorte aufhalten oder wenn das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten wird.
- Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht
- bei der Sportausübung, wenn die spezifisch Hygieneregeln eingehalten werden.
- ) während Abschlussprüfungen, Klausuren und Klassenarbeiten, solange die Personen einen Sitzplatz eingenommen haben und das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten wird.
Ausnahmen:
- Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung zum Beispiel einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist und dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können, sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Genaue Hinweise finden sich in den Regelungen .
Die Verwendung von Visieren stellt keine gleichwertige Alternative zu MNB dar, da Visiere nicht die Geschwindigkeit des Atemstroms oder des Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurfs reduzieren, sondern maximal die direkt auf die Scheibe auftretenden Tröpfchen auffangen.