Toilettenbenutzung

Aus
Version vom 19. August 2020, 13:48 Uhr von Waschbaer (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Am Eingang der WC-Anlagen sind Wartebereiche einzuhalten. Ebenso darf die am Eingang ausgewiesene Maximalzahl der Benutzer nicht überschritten werden. Das a…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Am Eingang der WC-Anlagen sind Wartebereiche einzuhalten.

Ebenso darf die am Eingang ausgewiesene Maximalzahl der Benutzer nicht überschritten werden.

Das aufsichtführende schulische Personal achtet verstärkt darauf, dass die Schülerinnen und Schüler die Verhaltens- und Hygieneregeln insbesondere in den WC-Anlagen einhalten
und sich nicht zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich in dem Bereich aufhalten.