Testpflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Reguläres Testen
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* Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene. <br>Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werden!
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* Die Schüler/-innen können '''ausschließlich nach erfolgter Selbst-Testung zu Hause''' vor dem Unterricht<br>und Beleg auf dem Dokumentationsbogen '''am Unterricht teilnehmen'''.
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Folgendes Vorgehen ist allerdings empfohlen:
* '''Testungen'''
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* Freiwillige intensive Testphase, täglich in den ersten 5 Tagen (25.-31.08.).  
**finden <span style="color: red">bis zum 04.03.2022</span> grundsätzlich ''' fünfmal pro Woche zu Hause''' statt, auch bei Geimpften und Genesenen.
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* Tests sind verteilt bzw. stehen bereit.
**Ab dem <span style="color: red">07.03 bis zu den Ostferien</span> wird ''' dreimal pro Woche zu Hause''', nämlich i.d.R. montags, mittwochs, freitags getestet.
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* Anschließend stehen pro Woche zwei Tests pro Schülerin und Schüler für freiwillige, insbesondere anlassbezogene Tests, zur Verfügung.
**Nach den Osterferien wird sicherheitshalber <span style="color: red"> vom 20.04. bis zum 29.04. </span> wieder '''täglich''' getestet.
 
**Ab <span style="color: red">dem 02.05.</span> sind Testungen '''freiwillig bzw. anlassbezogen''' vorgesehen. Dann kann auch die Maske am Sitzplatz abgenommen werden.
 
 
 
 
* Die Testnachweise werden vor Beginn des Unterrichts überprüft.
 
* Mit '''Nachweis einer Booster-Impfung''', die auf dem Dokumentationsbogen vermerkt wird, entfällt die Testpflicht in der Regel.
 
* Unter [[Booster-Check]] werden die Voraussetzungen geklärt.
 
 
 
Ansonsten gilt ein '''Zutrittsverbot''' in Schulen, wenn kein '''Nachweis im Rahmen der 2G+ Regel''' vorliegt.
 
Vgl. [[Zutrittsbeschränkungen]]
 
 
 
 
 
 
 
'''Testungen bei besonderen Fällen''' (ABIT-Verfahren)
 
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* Tritt durch eine Testung ein Verdachtsfall auf, muss jede andere Schülerin und jeder andere Schüler der Lerngruppe<br>an den folgenden fünf Schultagen einen Test durchführen.
 
* Ist das PCR-Test-Ergebnis des Verdachtsfall negativ, endet die Testpflicht der anderen und <br>es erfolgt die Rückkehr zum üblichen Testrhythmus.
 
* Die anlassbezogenen intensivierten Testungen (ABIT) gelten für alle Schülerinnen und Schüler, auch für vollständig Geimpfte oder Genesene.
 
 
 
Allerdings schreibt der Kultusminister (Brief vom 26.01.2022),
 
dass aufgrund der täglichen Testung der Schüler/-innen eine gesonderte Anordnung nicht mehr notwendig ist.
 
 
 
 
 
'''Informationspflicht'''
 
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* Bei einem positiven Testergebnis des Laienselbsttests informieren die Betroffenen umgehend die Schulleitung.
 
* Die Schule informiert das Gesundheitsamt.
 
* Überprüfung durch PCR-Test.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
<small>Q.: Rundverfügungen u.a. vom 04.02.2022, Ministerbriefe vom 26.01.22 bzw. 17.02.22
 

Aktuelle Version vom 17. August 2022, 13:39 Uhr

  • Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.
    Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werden!

Folgendes Vorgehen ist allerdings empfohlen:

  • Freiwillige intensive Testphase, täglich in den ersten 5 Tagen (25.-31.08.).
  • Tests sind verteilt bzw. stehen bereit.
  • Anschließend stehen pro Woche zwei Tests pro Schülerin und Schüler für freiwillige, insbesondere anlassbezogene Tests, zur Verfügung.