Testpflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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* Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, an der Schule tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br> müssen sich '''zweimal pro Woche''' anhand der bereitgestellten Antigentests '''testen'''.
 
* Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, an der Schule tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br> müssen sich '''zweimal pro Woche''' anhand der bereitgestellten Antigentests '''testen'''.
* Die Testtage sind im Szenario A in der Regel Montag und Mittwoch.
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* Die '''Testtage''' sind im Szenario A in der Regel '''Montag''' und '''Mittwoch'''.
* Schüler/-innen die an bestimmten Tagen gefehlt haben, verteilen ihre 2 Test so auf die Wochentage, dass sie die Woche testmäßig gut 'abdecken'
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* Schüler/-innen, die an bestimmten Tagen gefehlt haben, verteilen ihre 2 Tests so auf die Wochentage,<br>dass sie die Woche testmäßig gut 'abdecken'
 
* Der Nachweis erfolgt durch Unterschrift der Erziehungsberechtigten auf dem Dokumentationsbogen.
 
* Der Nachweis erfolgt durch Unterschrift der Erziehungsberechtigten auf dem Dokumentationsbogen.

Version vom 1. Juni 2021, 18:03 Uhr

Weitgehend gilt ein Zutrittsverbot in Schulen ohne Nachweis eines negativen Testergebnisses.

  • Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, an der Schule tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    müssen sich zweimal pro Woche anhand der bereitgestellten Antigentests testen.
  • Die Testtage sind im Szenario A in der Regel Montag und Mittwoch.
  • Schüler/-innen, die an bestimmten Tagen gefehlt haben, verteilen ihre 2 Tests so auf die Wochentage,
    dass sie die Woche testmäßig gut 'abdecken'
  • Der Nachweis erfolgt durch Unterschrift der Erziehungsberechtigten auf dem Dokumentationsbogen.