Szenario A: Unterschied zwischen den Versionen

Aus
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „Szenario A beschreibt einen eingeschränkten Regelbetrieb. Um einen weitgehend normalen Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten, wird das Abstandsgebot unter de…“)
 
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Szenario A beschreibt einen eingeschränkten Regelbetrieb.  
+
Szenario A beschreibt einen '''eingeschränkten Regelbetrieb'''.  
  
Um einen weitgehend normalen Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten, wird das Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülern zugunsten eines Kohorten-Prinzips aufgehoben.  
+
Um einen weitgehend normalen Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten, wird das Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülern zugunsten eines ''Kohorten-Prinzips'' aufgehoben.  
  
Unter Kohorten werden festgelegte Gruppen verstanden, die aus mehreren Lerngruppen bestehen können und in ihrer Personenzusammensetzung möglichst unverändert bleiben.
+
Unter '''Kohorten''' werden festgelegte Gruppen verstanden, die aus mehreren Lerngruppen bestehen können und in ihrer Personenzusammensetzung möglichst unverändert bleiben.
  
 
Dadurch lassen sich im Infektionsfall die Kontakte und Infektionswege wirksam nachverfolgen.
 
Dadurch lassen sich im Infektionsfall die Kontakte und Infektionswege wirksam nachverfolgen.
 +
 +
Zwischen Personen, die nicht derselben Gruppe im Sinne des Satzes 1 angehören, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Aktuelle Version vom 28. August 2021, 14:09 Uhr

Szenario A beschreibt einen eingeschränkten Regelbetrieb.

Um einen weitgehend normalen Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten, wird das Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülern zugunsten eines Kohorten-Prinzips aufgehoben.

Unter Kohorten werden festgelegte Gruppen verstanden, die aus mehreren Lerngruppen bestehen können und in ihrer Personenzusammensetzung möglichst unverändert bleiben.

Dadurch lassen sich im Infektionsfall die Kontakte und Infektionswege wirksam nachverfolgen.

Zwischen Personen, die nicht derselben Gruppe im Sinne des Satzes 1 angehören, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.