Schulbesuch bei Erkrankung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.'''
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[[Datei:Krankheitssymptome-und-Schule-18.10.21.png| 800px ]]
  
Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden:
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<small>Quelle: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule_neues_schuljahr/faq_schule_in_corona_zeiten/faq-corona-3-193847.html</small>
 
 
* '''Bei einem banalen Infekt''' ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) '''kann die Schule besucht werden'''. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie).
 
 
 
* '''Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert''' (z. B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) '''muss die Genesung abgewartet werden'''.
 
**Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d. h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.
 
 
 
* '''Bei schwererer Symptomatik''', zum Beispiel mit
 
**Fieber ab 38,5°C oder
 
**akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder
 
** anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist,
 
**'''sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind.'''
 
 
 
 
 
[[Medium:2020.09.21._Plakat_Schule_Erkaeltungssymptome_Eltern_v07_RZ.pdf]]
 
 
 
 
 
[[Datei:Krankheitssymptome.png | 800px ]]
 

Aktuelle Version vom 11. November 2021, 05:58 Uhr