Pausenregelungen

Aus
Wechseln zu: Navigation, Suche

Um die Hygieneregeln einhalten zu können und die Kohorten (Jahrgänge) organisatorisch, soweit es geht, räumlich zu trennen,
werden den Jahrgängen Gebäudeteile und Pausenbereiche zugeordnet.

Regelung ab dem 23. November 2020

Pausenbereiche ab Mo-23-11-2020.jpg


Jahrgang Unterricht Pausenhof
5 A-Trakt Hof 1, Nähe E-Gebäude
6 A-Trakt Hof 2
7 A/B-Trakt Hof 1 im ausgewiesenen Bereich
8 H-Trakt Hof 3
9 B-Trakt Hof 1, Nähe C- und M-Gebäude
10 H-Trakt Parkplatz TGG im ausgewiesenen Bereich
11 O-Trakt, vorübergehend Hauptgebäude Hof 4, Oberstufengebäude
12 O-Trakt, vorübergehend Hauptgebäude Parkplatz TGG im ausgewiesenen Bereich, später Hof 4
13 O-Trakt, vorübergehend Hauptgebäude Hof 3



Die Zuordnungen sind unbedingt einzuhalten.

  • In den Überschneidungs- und Begegnungsbereichen (z.B. Foyer, C-Trakt, Treppenhäuser, Flur vor dem Lehrerzimmer) ist besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich des Abstandsgebotes notwendig.
  • Gespräche mit Lehrkräften bitte im Unterrichtsraum führen, nicht vor dem Lehrerzimmer.
  • Die Mensa kann als Not-Aufenthaltsbereich ausschließlich in den Freistunden, jedoch nicht in den Pausen genutzt werden. Hinweise zur Raumnutzung vor Ort sind strikt zu beachten.


Regenpause

  • Bei Regen können die Klassen unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregeln in den Klassenräumen bleiben.



Änderungen bleiben vorbehalten.