Pausenregelungen: Unterschied zwischen den Versionen

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werden den Jahrgängen Gebäudeteile und Pausenbereiche zugeordnet.
 
werden den Jahrgängen Gebäudeteile und Pausenbereiche zugeordnet.
  
<h3>Regelung ab dem 23. November 2020</h3>
 
 
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Version vom 13. März 2021, 17:56 Uhr

Um die Hygieneregeln einhalten zu können und die Kohorten (Jahrgänge) organisatorisch, soweit es geht, räumlich zu trennen,
werden den Jahrgängen Gebäudeteile und Pausenbereiche zugeordnet.

Pausenbereiche ab Mo-23-11-2020.jpg


Jahrgang Unterricht Pausenhof
5 A-Trakt Hof 1, Nähe E-Gebäude
6 A-Trakt Hof 2
7 A/B-Trakt Hof 1 im ausgewiesenen Bereich
8 H-Trakt Hof 3
9 B-Trakt Hof 1, Nähe C- und M-Gebäude
10 H-Trakt Parkplatz TGG im ausgewiesenen Bereich
11 O-Trakt, vorübergehend Hauptgebäude Hof 4, Oberstufengebäude
12 O-Trakt, vorübergehend Hauptgebäude Parkplatz TGG im ausgewiesenen Bereich, später Hof 4
13 O-Trakt, vorübergehend Hauptgebäude Hof 3



Die Zuordnungen sind unbedingt einzuhalten.

  • In den Überschneidungs- und Begegnungsbereichen (z.B. Foyer, C-Trakt, Treppenhäuser, Flur vor dem Lehrerzimmer) ist besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich des Abstandsgebotes notwendig.
  • Gespräche mit Lehrkräften bitte im Unterrichtsraum führen, nicht vor dem Lehrerzimmer.
  • Die Mensa kann als Not-Aufenthaltsbereich ausschließlich in den Freistunden, jedoch nicht in den Pausen genutzt werden. Hinweise zur Raumnutzung vor Ort sind strikt zu beachten.


Regenpause

  • Bei Regen können die Klassen unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregeln in den Klassenräumen bleiben.



Änderungen bleiben vorbehalten.