Pausenregelungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 25. August 2020, 09:42 Uhr

Um die Hygieneregeln einhalten zu können und die Kohorten (Jahrgänge) organisatorisch, soweit es geht, räumlich zu trennen,
werden den Jahrgängen Gebäudeteile und Pausenbereiche zugeordnet.


Das neue Oberstufengebäude kann voraussichtlich allerdings erst schrittweise bezogen werden.
Daher gilt an den ersten beiden Schultag (27./28. Aug) folgende Pausenhofregelung,
die voraussichtliche Planung ab dem 31. Aug. folgt im Anschluss.

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Jahrgang Unterricht Pausenhof
5 A-Trakt Hof 1, Nähe E-Gebäude
6 A-Trakt Hof 2
7 A/B-Trakt Hof 1 im ausgewiesenen Bereich
8 H-Trakt Hof 3
9 B-Trakt Hof 1, Nähe C- und M-Gebäude
10 H-Trakt Parkplatz TGG im ausgewiesenen Bereich
11 O-Trakt, vorübergehend Hauptgebäude Hof 4, Oberstufengebäude
12 O-Trakt, vorübergehend Hauptgebäude Parkplatz TGG im ausgewiesenen Bereich, später Hof 4
13 O-Trakt, vorübergehend Hauptgebäude Parkplatz TGG im ausgewiesenen Bereich, später Hof 4



Die Zuordnungen sind unbedingt einzuhalten.

  • In den Überschneidungs- und Begegnungsbereichen (z.B. Foyer, C-Trakt, Treppenhäuser, Flur vor dem Lehrerzimmer) ist besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich des Abstandsgebotes notwendig.
  • Gespräche mit Lehrkräften bitte im Unterrichtsraum führen, nicht vor dem Lehrerzimmer.
  • Die Mensa kann als Not-Aufenthaltsbereich ausschließlich in den Freistunden, jedoch nicht in den Pausen genutzt werden. Hinweise zur Raumnutzung vor Ort sind strikt zu beachten.


Regenpause

  • Bei Regen können die Klassen unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregeln in den Klassenräumen bleiben.



Änderungen bleiben vorbehalten.