Pausenregelung alt

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Um die Hygieneregeln einhalten zu können, sind der Unterricht der Jahrgänge 7-12 und die Aufenthaltsflächen während der Pausen räumlich zu trennen. Diese Regelung gilt bis zum 12.06.2020.

Ab dem 15.06.2020 mit Wiederaufnahme des Unterrichts in den Jahrgängen 5 und 6 wird es Änderungen geben (siehe unten). ]]

Jahrgang Unterricht Pausenhof
12 Z-Trakt Hof 3
11 Ostersteg C-Trakt Ostersteg-Hof im ausgewiesenen Bereich
10 H-Trakt Hof 2
9 B-Trakt Hof 1 im ausgewiesenen Bereich
8 A- und B-Trakt Hof 1 im ausgewiesenen Bereich
7 A- und B-Trakt Hof 1 im ausgewiesenen Bereich

Pausenhoefe.png


Vorlagenschleife entdeckt: Vorlage:AnkerRegelung ab dem 15.06.2020]]

Die Klassen werden je nach dem Gebäudetrakt, in dem sich ihr Klassenraum befindet, bestimmten Hofbereichen zugeordnet. Näheres kann der Grafik entnommen werden


Die Zuordnungen sind unbedingt einzuhalten.

  • In den Überschneidungs- und Begegnungsbereichen (z.B. Foyer, C-Trakt, Treppenhäuser, Flur vor dem Lehrerzimmer) ist besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich des Abstandsgebotes notwendig.
  • Gespräche mit Lehrkräften bitte im Unterrichtsraum führen, nicht vor dem Lehrerzimmer.
  • Die Mensa kann als Not-Aufenthaltsbereich ausschließlich in den Freistunden, jedoch nicht in den Pausen genutzt werden. Hinweise zur Raumnutzung vor Ort sind strikt zu beachten.
  • Eine Essensverpflegung findet nicht statt!

Änderungen bleiben vorbehalten, sobald weitere Jahrgänge hinzukommen.