Pausenregelung alt

Aus
Wechseln zu: Navigation, Suche

Um die Hygieneregeln einhalten zu können, sind der Unterricht der Jahrgänge 7-12 und die Aufenthaltsflächen während der Pausen räumlich zu trennen. Diese Regelung gilt bis zum 12.06.2020.

Ab dem 15.06.2020 mit Wiederaufnahme des Unterrichts in den Jahrgängen 5 und 6 wird es Änderungen geben (siehe unten)

Jahrgang Unterricht Pausenhof
12 Z-Trakt Hof 3
11 Ostersteg C-Trakt Ostersteg-Hof im ausgewiesenen Bereich
10 H-Trakt Hof 2
9 B-Trakt Hof 1 im ausgewiesenen Bereich
8 A- und B-Trakt Hof 1 im ausgewiesenen Bereich
7 A- und B-Trakt Hof 1 im ausgewiesenen Bereich

Pausenhoefe.png


Regelung ab dem 15.06.2020

Die Klassen werden je nach dem Gebäudetrakt, in dem sich ihr Klassenraum befindet, bestimmten Hofbereichen zugeordnet. Näheres kann der Grafik entnommen werden


Die Zuordnungen sind unbedingt einzuhalten.

  • In den Überschneidungs- und Begegnungsbereichen (z.B. Foyer, C-Trakt, Treppenhäuser, Flur vor dem Lehrerzimmer) ist besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich des Abstandsgebotes notwendig.
  • Gespräche mit Lehrkräften bitte im Unterrichtsraum führen, nicht vor dem Lehrerzimmer.
  • Die Mensa kann als Not-Aufenthaltsbereich ausschließlich in den Freistunden, jedoch nicht in den Pausen genutzt werden. Hinweise zur Raumnutzung vor Ort sind strikt zu beachten.
  • Eine Essensverpflegung findet nicht statt!

Änderungen bleiben vorbehalten, sobald weitere Jahrgänge hinzukommen.