Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB): Unterschied zwischen den Versionen

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* Zur Gewährleistung von Tragepausen/Erholungsphasen sowie zum Essen und Trinken kann die Mund- Nasen-Bedeckung in folgenden Fällen vorübergehend abgenommen werden:  
 
* Zur Gewährleistung von Tragepausen/Erholungsphasen sowie zum Essen und Trinken kann die Mund- Nasen-Bedeckung in folgenden Fällen vorübergehend abgenommen werden:  
#)  während der Pausen im Freien, soweit das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten wird,
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#)  während der Pausen im Freien,
#)  während Räume gelüftet werden und sich die Personen am Sitzplatz befinden,  
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#)  während Räume gelüftet werden und sich die Personen am Sitzplatz befinden, '''(keine Dauerabnahme bei Dauerlüftung!)'''
#)  wenn dies zwingend für die Unterrichtsziele erforderlich ist, z.B. im Sprachunterricht (...)
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#)  wenn dies aus pädagogischen Gründen für die Unterrichtsziele erforderlich ist, z.B. im Sprachunterricht (...)
 
#)  beim Essen und Trinken, solange die Personen einen Sitzplatz eingenommen haben<br> und sich innerhalb der eigenen Kohorte aufhalten oder wenn das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten wird.  
 
#)  beim Essen und Trinken, solange die Personen einen Sitzplatz eingenommen haben<br> und sich innerhalb der eigenen Kohorte aufhalten oder wenn das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten wird.  
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#)  als angemessene Einzelfallreaktion bei akuter Beeinträchtigung (z.B. Maskenpause im Freien)
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* Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht '''nicht''' <br>
 
* Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht '''nicht''' <br>
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sondern maximal die direkt auf die Scheibe auftretenden Tröpfchen auffangen.
 
sondern maximal die direkt auf die Scheibe auftretenden Tröpfchen auffangen.
  
<small>Q.: Rundverfügung 20/2021 (01.06.2021)
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<small>Q.: Rundverfügung 24/2021 (22.09.2021)

Version vom 28. September 2021, 14:09 Uhr

Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

  • Im Schulgebäude und im Unterricht besteht Maskenpflicht. Es wird empfohlen, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen.


Zeitweises Abnehmen

  • Zur Gewährleistung von Tragepausen/Erholungsphasen sowie zum Essen und Trinken kann die Mund- Nasen-Bedeckung in folgenden Fällen vorübergehend abgenommen werden:
  1. ) während der Pausen im Freien,
  2. ) während Räume gelüftet werden und sich die Personen am Sitzplatz befinden, (keine Dauerabnahme bei Dauerlüftung!)
  3. ) wenn dies aus pädagogischen Gründen für die Unterrichtsziele erforderlich ist, z.B. im Sprachunterricht (...)
  4. ) beim Essen und Trinken, solange die Personen einen Sitzplatz eingenommen haben
    und sich innerhalb der eigenen Kohorte aufhalten oder wenn das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten wird.
  5. ) als angemessene Einzelfallreaktion bei akuter Beeinträchtigung (z.B. Maskenpause im Freien)


  • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht
  1. bei der Sportausübung, wenn die spezifisch Hygieneregeln eingehalten werden.
  2. während Abschlussprüfungen, Klausuren und Klassenarbeiten, solange die Personen einen Sitzplatz eingenommen haben und das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten wird.


d) Ausnahmen:

  • Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung zum Beispiel einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist
    und dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können,
    sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Genaue Hinweise finden sich in den Regelungen .

Die Verwendung von Visieren stellt keine gleichwertige Alternative zu MNB dar, da Visiere nicht die Geschwindigkeit des Atemstroms oder des Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurfs reduzieren, sondern maximal die direkt auf die Scheibe auftretenden Tröpfchen auffangen.

Q.: Rundverfügung 24/2021 (22.09.2021)