Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB): Unterschied zwischen den Versionen

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Regelungen ab dem 2. November 2020?
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* Die Vorgaben zum Tragen einer Maske (medizinische Mund-Nasen-Bedeckung) auf dem Schulgelände entfällt.  
 
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* Freiwillig kann bzw. darf Maske getragen werden.
Es besteht in der Schule eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung<br>
 
auch im Unterricht in den Sekundarbereichen I und II, wenn
 
# in Bezug auf das Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem die Schule gelegen ist (Standort der Schule), die 7-Tage-Inzidenz 50 oder mehr beträgt, für die Dauer der Überschreitung, '''oder'''
 
# eine andere die Schule betreffende Infektionsschutzmaßnahme angeordnet wurde, für die Dauer von 14 Tagen.
 
 
 
''Erläuterung''
 
* Die Inzidenzzahl ist unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/ einzusehen.<br> Für den Folgetag ist dann gegebenenfalls die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-NasenBedeckung im Unterricht verpflichtend umzusetzen. Einer Anordnung durch das zuständiger Gsundheitsamt bedarf es in diesem Falle nicht mehr.
 
 
 
* Mit Infektionsschutmaßnahmen ist gemeint, dass das zuständige Gesundheitsamt Quarantäne für eine mindestens eine Lerngruppe, eine Kohorte oder einen Schuljahrgang angeordnet hat.br> Wichtig: Soweit nur einzelne Schülerinnen und Schüler oder einzelne Beschäftigte an der Schule von einer Infektionsschutzmaßnahme betroffen ist, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt
 
 
 
 
 
'''Außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in von der Schule besonders gekennzeichneten Bereichen zu tragen, '''
 
in denen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu Personen anderer Kohorten nicht gewährleistet werden kann.  
 
[[Datei: MNB.JPG |100px |right]]
 
 
 
* Das betrifft in der Regel Gänge, Flure, Versammlungsräume usw., ggf. auch das Außengelände.
 
 
 
* Hierfür ist eine MNB ausreichend. Diese sind selbst mitzubringen und werden nicht gestellt.
 
 
 
* Bei der Nutzung von Spielplatzgeräten dürfen keine Schals, Halstücher oder stabile Baumwollmasken, die mit Bändern am Hinterkopf zugeschnürt werden, als MNB verwendet werden.
 
 
 
* '''Im Unterricht''' ist, auch beim Unterschreiten des Mindestabstands, '''keine Maskenpflicht''' vorgesehen, da die lange Tragedauer sehr belastend wäre.
 
 
 
Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, zum Beispiel einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung,
 
das Tragen einer MNB nicht zumutbar ist und die dies glaubhaft machen können, sind von der Verpflichtung ausgenommen.
 
 
 
Die '''Verwendung von Visieren''' stellt '''keine gleichwertige Alternative zu MNB''' dar, da Visiere nicht die Geschwindigkeit des Atemstroms oder des Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurfs reduzieren,
 
sondern maximal die direkt auf die Scheibe auftretenden Tröpfchen auffangen.
 

Aktuelle Version vom 17. August 2022, 13:26 Uhr

  • Die Vorgaben zum Tragen einer Maske (medizinische Mund-Nasen-Bedeckung) auf dem Schulgelände entfällt.
  • Freiwillig kann bzw. darf Maske getragen werden.