Leistungsbewertung Jg. 12

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Qualifikationsphase (Jahrgang 12)

Im 12. Jahrgang wird eine Klausur gemäß Klausurenplan geschrieben. Schülerinnen und Schüler, die diesen Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen können, müssen eine schriftliche Arbeit in Anwendung von Nr. 7.15 EB-VO-GO (s. Anhang) erbringen, denn aus organisatorischen Gründen wird es nicht möglich sein, zusätzlich einen Plan für Nachschreibklausuren zu erstellen.


Grundsätzlich soll allen Schülerinnen und Schülern auf Grund der besonderen Situation und der unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedingungen beim Unterricht zu Hause kein Nachteil entstehen.

Da von den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe aber ein erhöhtes Maß an Selbständigkeit erwartet wird, hat das Kultusministerium die Regelungen zur Notenfindung in der Oberstufe nicht aufgehoben.

Das heißt:

  1. Bewertbare mündliche und schriftliche Beiträge aus dem häuslichen Arbeiten fließen in die Benotung mit ein.
  2. Mündliche und schriftliche Leistungen aus dem Präsenzunterricht werden bewertet und für die Notenermittlung herangezogen.
  3. Die Klausurergebnisse bzw. Bewertungen der Ersatzleistungen sind relevant für die Gesamtbewertung am Ende des Schuljahres.


  • Für die Notenermittlung werden alle bewerteten Leistungen herangezogen, sodass es nicht nur zu einer Verbesserung, sondern ggf. auch zu einer Verschlechterung kommen kann.
  • Sollten sich die mündlichen und schriftlichen Leistungen bei einzelnen Schülerinnen und Schülern deutlich verschlechtern, muss dieser Leistungsabfall differenziert begründet werden können.
  • In diesem Zusammenhang ist auch eine adäquate und transparente Vorbereitung auf Klausuren bzw. Ersatzleistungen hinsichtlich des Inhaltes und der Aufgabenformate notwendig, um die Gesamtarbeitsbelastung für die Schülerinnen und Schüler inhaltlich und zeitlich überschaubar zu halten.
  • Zudem soll bei der Stellung von Hausaufgaben beachtet werden, dass unsere Schülerinnen und Schüler in der Klausurenphase (27. Mai bis 19. Juni) besonders belastet sind.
  • Hinsichtlich der anteiligen Gewichtung der Klausur bzw. Ersatzleistung an der Gesamtnote müssen die Fachkonferenzen Absprachen treffen und Anpassungen vornehmen.
  • Schülerinnen und Schüler, die vom Präsenzunterricht freigestellt worden sind und zu Hause lernen, müssen eine Ersatzleistung erbringen. Sie können auf ausdrücklichen eigenen Wunsch und nach entsprechender Beratung durch die Oberstufenkoordination den Klausurtermin in der Schule wahrnehmen; diesen absolvieren sie dann gemeinsam mit ihrer Kursteilgruppe in einem Raum.
  • Bei der Leistungsbewertung gilt es insgesamt, die psychische Belastung der Schülerinnen und Schüler zu bedenken und unbedingt darauf zu achten, dass ihnen „keine Nachteile aufgrund ihrer Lernbedingungen, familiären Hintergründe und häuslichen Situation entstehen“.
  • Zum Abschluss sei noch einmal darauf hingewiesen, dass unser pädagogisches Augenmaß in dieser für uns alle herausfordernden Situation im Besonderen gefragt ist. Dies bedeutet insbesondere, dass sich die Gesamtnote nicht aus der einfachen Berechnung der schriftlichen und mündlichen Bewertungen ergeben darf. Gerade jetzt sollen, ja müssen die individuellen Umstände der Schülerinnen und Schüler bei der Ermittlung der Gesamtnote ausdrücklich berücksichtigt werden.