Leistungsbewertung Jg. 12: Unterschied zwischen den Versionen

Aus
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 12: Zeile 12:
  
 
Sollten sich die mündlichen und schriftlichen Leistungen bei einzelnen Schülerinnen und Schülern deutlich verschlechtern, muss dieser Leistungsabfall differenziert begründet werden können.
 
Sollten sich die mündlichen und schriftlichen Leistungen bei einzelnen Schülerinnen und Schülern deutlich verschlechtern, muss dieser Leistungsabfall differenziert begründet werden können.
 
  
 
In diesem Zusammenhang ist auch eine adäquate und transparente Vorbereitung auf Klausuren bzw. Ersatzleistungen hinsichtlich des Inhaltes und der Aufgabenformate notwendig, um die Gesamtarbeitsbelastung für die Schülerinnen und Schüler inhaltlich und zeitlich überschaubar zu halten.
 
In diesem Zusammenhang ist auch eine adäquate und transparente Vorbereitung auf Klausuren bzw. Ersatzleistungen hinsichtlich des Inhaltes und der Aufgabenformate notwendig, um die Gesamtarbeitsbelastung für die Schülerinnen und Schüler inhaltlich und zeitlich überschaubar zu halten.
  
 
Zudem soll bei der Stellung von Hausaufgaben beachtet werden, dass unsere Schülerinnen und Schüler in der Klausurenphase (27. Mai bis 19. Juni) besonders belastet sind.
 
Zudem soll bei der Stellung von Hausaufgaben beachtet werden, dass unsere Schülerinnen und Schüler in der Klausurenphase (27. Mai bis 19. Juni) besonders belastet sind.

Version vom 17. Mai 2020, 19:35 Uhr

Grundsätzlich soll allen Schülerinnen und Schülern auf Grund der besonderen Situation und der unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedingungen beim Unterricht zu Hause kein Nachteil entstehen.

Da von den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe aber ein erhöhtes Maß an Selbständigkeit erwartet wird, hat das Kultusministerium die Regelungen zur Notenfindung in der Oberstufe nicht aufgehoben.

Das heißt:

  • Bewertbare mündliche und schriftliche Beiträge aus dem häuslichen Arbeiten fließen in die Benotung mit ein.
  • Mündliche und schriftliche Leistungen aus dem Präsenzunterricht werden bewertet und für die Notenermittlung herangezogen.
  • Die Klausurergebnisse bzw. Bewertungen der Ersatzleistungen sind relevant für die Gesamt- bewertung am Ende des Schuljahres.

Für die Notenermittlung werden alle bewerteten Leistungen herangezogen, sodass es nicht nur zu einer Verbesserung, sondern ggf. auch zu einer Verschlechterung kommen kann.

Sollten sich die mündlichen und schriftlichen Leistungen bei einzelnen Schülerinnen und Schülern deutlich verschlechtern, muss dieser Leistungsabfall differenziert begründet werden können.

In diesem Zusammenhang ist auch eine adäquate und transparente Vorbereitung auf Klausuren bzw. Ersatzleistungen hinsichtlich des Inhaltes und der Aufgabenformate notwendig, um die Gesamtarbeitsbelastung für die Schülerinnen und Schüler inhaltlich und zeitlich überschaubar zu halten.

Zudem soll bei der Stellung von Hausaufgaben beachtet werden, dass unsere Schülerinnen und Schüler in der Klausurenphase (27. Mai bis 19. Juni) besonders belastet sind.