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Version vom 26. Februar 2021, 13:42 Uhr


  • Schriftliche Arbeiten können sowohl im Szenario B und auch im Szenario C
    nur in der Gymnasialen Oberstufe, in den Abschlussjahrgängen 9 und 10 und als abschlussrelevante Arbeiten an den berufsbildenden Schulen in der Schule geschrieben werden.
  • Für die Gewährleistung des Abstandsgebotes ist in diesem Fall ausnahmslos Sorge zu tragen.
  • Es ist auch zulässig, die schriftlichen Arbeiten außerhalb der üblichen Unterrichtszeiten (z.B. am Nachmittag) zu schreiben.
  • Die Belange der Schülerbeförderung sind zu berücksichtigen.

Q.: Rundverfügung 05/2021