Lüftung

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Mindestens alle 45 Minuten ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch möglichst vollständig geöffnete Fenster

über 3 bis 10 (in Abhängigkeit von der Außentemperatur) Minuten vorzunehmen, wenn möglich auch öfter während des Unterrichts.  Vor Beginn des Unterrichtes ist der Raum gut zu durchlüften.  Zwischen den Unterrichtsstunden und in den Pausen ist ebenfalls zu lüften. Schülerinnen und Schüler können als „Lüftungsdienst“ zum Beispiel an das Lüften erinnern und ggfs. das Öffnen und Schließen der Fenster übernehmen. Soweit vorhanden kann eine sogenannte Luftgüteampel, die die CO2-Konzentration misst, an das regelmäßige Lüften er-innern. Eine alleinige Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird. Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen daher für die Lüftung unter Aufsicht einer Lehrkraft geöffnet werden. Die Öffnungsbegrenzungen an horizontalen Schwingflügelfenstern dürfen allerdings aufgrund der hohen Unfallgefahr nicht außer Kraft gesetzt werden. Können aufgrund baulicher Gegebenheiten Fenster in einem Raum dauerhaft nicht geöffnet werden, ist der Raum für den Unterricht nicht geeignet, es sei denn, es ist eine effektive raumlufttechnische Anlage (Lüftungsanlage) vorhanden