Lüftung: Unterschied zwischen den Versionen

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dass eine permanente Öffnung von Fenstern und Türen während des Unterrichtes weder notwendig noch – angesichts von Erkältungskrankheiten – sinnvoll ist.
 
dass eine permanente Öffnung von Fenstern und Türen während des Unterrichtes weder notwendig noch – angesichts von Erkältungskrankheiten – sinnvoll ist.
  
Laut Hygienekonzept des Landes ist bislang folgendermaßen vorzugehen:<br>
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Laut Hygienekonzept des Landes ist nun (ab 22.10.2020) folgendermaßen vorzugehen:<br>
 
 
'''Mindestens alle 45 Minuten ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung''' durch möglichst vollständig geöffnete Fenster <br>'''über 3 bis 10''' (in Abhängigkeit von der Außentemperatur) '''Minuten''' vorzunehmen, wenn möglich auch öfter während des Unterrichts.
 
  
 
* Vor Beginn des Unterrichtes ist der Raum gut zu durchlüften.
 
* Vor Beginn des Unterrichtes ist der Raum gut zu durchlüften.
 
* Zwischen den Unterrichtsstunden und in den Pausen ist ebenfalls zu lüften.
 
* Zwischen den Unterrichtsstunden und in den Pausen ist ebenfalls zu lüften.
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* Ansonsten gilt das 20-5-20 Prinzip.
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Schülerinnen und Schüler können als „Lüftungsdienst“ zum Beispiel an das Lüften erinnern <br> und ggfs. das Öffnen und Schließen der Fenster übernehmen.
 
Schülerinnen und Schüler können als „Lüftungsdienst“ zum Beispiel an das Lüften erinnern <br> und ggfs. das Öffnen und Schließen der Fenster übernehmen.
  
In '''Ergänzung''' dazu erscheint die '''mündliche Empfehlung des Ministers''' für ein Lüften nach der '''20-5-20 Methode'''<br>
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* Insbesondere in den Räumen des Oberstufengebäudes empfiehlt sich auf Grund des Verkehrslärms auch ein Stoßlüften während Gruppen- oder Stillarbeitsphasen.
(20 Minuten Unterricht, 5 Minuten Stoßlüften, 20 Minuten Unterricht) sinnvoll und leicht praktikabel.<br>
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Ein diesbezüglicher Erlass wird in Kürze erwartet.
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Des Weiteren wird eine App des DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.) empfohlen,
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um Lüftungsbedingungen besser einschätzen zu können.
  
Insbesondere in den Räumen des Oberstufengebäudes empfiehlt sich auf Grund des Verkehrslärms auch ein Stoßlüften während Gruppen- oder Stillarbeitsphasen.
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[https://play.google.com/store/apps/details?id=com.co2&hl=de CO2-Timer Android Version] <br>
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Version vom 29. Oktober 2020, 08:53 Uhr

Angesichts der veränderten Witterungsverhältnisse wird darauf hingewiesen,
dass eine permanente Öffnung von Fenstern und Türen während des Unterrichtes weder notwendig noch – angesichts von Erkältungskrankheiten – sinnvoll ist.

Laut Hygienekonzept des Landes ist nun (ab 22.10.2020) folgendermaßen vorzugehen:

  • Vor Beginn des Unterrichtes ist der Raum gut zu durchlüften.
  • Zwischen den Unterrichtsstunden und in den Pausen ist ebenfalls zu lüften.
  • Ansonsten gilt das 20-5-20 Prinzip.

Lueften.jpg


Schülerinnen und Schüler können als „Lüftungsdienst“ zum Beispiel an das Lüften erinnern
und ggfs. das Öffnen und Schließen der Fenster übernehmen.

  • Insbesondere in den Räumen des Oberstufengebäudes empfiehlt sich auf Grund des Verkehrslärms auch ein Stoßlüften während Gruppen- oder Stillarbeitsphasen.

Des Weiteren wird eine App des DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.) empfohlen, um Lüftungsbedingungen besser einschätzen zu können.

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