Lüftung: Unterschied zwischen den Versionen

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Mindestens alle 45 Minuten ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch möglichst vollständig geöffnete Fenster <b>
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Angesichts der veränderten Witterungsverhältnisse wird darauf hingewiesen, <br>
über 3 bis 10 (in Abhängigkeit von der Außentemperatur) Minuten vorzunehmen, wenn möglich auch öfter während des Unterrichts.
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dass eine permanente Öffnung von Fenstern und Türen während des Unterrichtes weder notwendig noch – angesichts von Erkältungskrankheiten – sinnvoll ist.
Vor Beginn des Unterrichtes ist der Raum gut zu durchlüften.
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Zwischen den Unterrichtsstunden und in den Pausen ist ebenfalls zu lüften.
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Laut Hygienekonzept des Landes ist nun (ab 22.10.2020) folgendermaßen vorzugehen:<br>
Schülerinnen und Schüler können als „Lüftungsdienst“ zum Beispiel an das Lüften erinnern und ggfs. das Öffnen und Schließen der Fenster übernehmen. Soweit vorhanden kann eine sogenannte Luftgüteampel, die die CO2-Konzentration misst, an das regelmäßige Lüften er-innern.
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Eine alleinige Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird. Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen daher für die Lüftung unter Aufsicht einer Lehrkraft geöffnet werden. Die Öffnungsbegrenzungen an horizontalen Schwingflügelfenstern dürfen allerdings aufgrund der hohen Unfallgefahr nicht außer Kraft gesetzt werden.
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* Vor Beginn des Unterrichtes ist der Raum gut zu durchlüften.
Können aufgrund baulicher Gegebenheiten Fenster in einem Raum dauerhaft nicht geöffnet werden, ist der Raum für den Unterricht nicht geeignet, es sei denn, es ist eine effektive raumlufttechnische Anlage (Lüftungsanlage) vorhanden
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* Zwischen den Unterrichtsstunden und in den Pausen ist ebenfalls zu lüften.
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* Ansonsten gilt das 20-5-20 Prinzip.
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Schülerinnen und Schüler können als „Lüftungsdienst“ zum Beispiel an das Lüften erinnern <br> und ggfs. das Öffnen und Schließen der Fenster übernehmen.
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* Insbesondere in den Räumen des Oberstufengebäudes empfiehlt sich auf Grund des Verkehrslärms auch ein Stoßlüften während Gruppen- oder Stillarbeitsphasen.
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Des Weiteren wird eine App des DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.) empfohlen,
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um Lüftungsbedingungen besser einschätzen zu können.
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[https://play.google.com/store/apps/details?id=com.co2&hl=de CO2-Timer Android Version] <br>
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Version vom 29. Oktober 2020, 09:53 Uhr

Angesichts der veränderten Witterungsverhältnisse wird darauf hingewiesen,
dass eine permanente Öffnung von Fenstern und Türen während des Unterrichtes weder notwendig noch – angesichts von Erkältungskrankheiten – sinnvoll ist.

Laut Hygienekonzept des Landes ist nun (ab 22.10.2020) folgendermaßen vorzugehen:

  • Vor Beginn des Unterrichtes ist der Raum gut zu durchlüften.
  • Zwischen den Unterrichtsstunden und in den Pausen ist ebenfalls zu lüften.
  • Ansonsten gilt das 20-5-20 Prinzip.

Lueften.jpg


Schülerinnen und Schüler können als „Lüftungsdienst“ zum Beispiel an das Lüften erinnern
und ggfs. das Öffnen und Schließen der Fenster übernehmen.

  • Insbesondere in den Räumen des Oberstufengebäudes empfiehlt sich auf Grund des Verkehrslärms auch ein Stoßlüften während Gruppen- oder Stillarbeitsphasen.

Des Weiteren wird eine App des DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.) empfohlen, um Lüftungsbedingungen besser einschätzen zu können.

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