Lüftung

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Angesichts der veränderten Witterungsverhältnisse wird darauf hingewiesen,
dass eine permanente Öffnung von Fenstern und Türen während des Unterrichtes weder notwendig noch – angesichts von Erkältungskrankheiten – sinnvoll ist.

Laut Hygienekonzept des Landes ist nun (ab 22.10.2020) folgendermaßen vorzugehen:

  • Vor Beginn des Unterrichtes ist der Raum gut zu durchlüften.
  • Zwischen den Unterrichtsstunden und in den Pausen ist ebenfalls zu lüften.
  • Ansonsten gilt das 20-5-20 Prinzip.

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Schülerinnen und Schüler können als „Lüftungsdienst“ zum Beispiel an das Lüften erinnern
und ggfs. das Öffnen und Schließen der Fenster übernehmen.


  • Insbesondere in den Räumen des Oberstufengebäudes empfiehlt sich auf Grund des Verkehrslärms auch ein Stoßlüften während Gruppen- oder Stillarbeitsphasen.