Lüftung

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Angesichts der veränderten Witterungsverhältnisse wird darauf hingewiesen,
darauf hin, dass eine permanente Öffnung von Fenstern und Türen während des Unterrichtes weder notwendig noch – angesichts von Erkältungskrankheiten – sinnvoll ist.

Laut Hygienekonzept des Landes ist bislang folgendermaßen vorzugehen:

Mindestens alle 45 Minuten ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch möglichst vollständig geöffnete Fenster
über 3 bis 10 (in Abhängigkeit von der Außentemperatur) Minuten vorzunehmen, wenn möglich auch öfter während des Unterrichts.

  • Vor Beginn des Unterrichtes ist der Raum gut zu durchlüften.
  • Zwischen den Unterrichtsstunden und in den Pausen ist ebenfalls zu lüften.

Schülerinnen und Schüler können als „Lüftungsdienst“ zum Beispiel an das Lüften erinnern
und ggfs. das Öffnen und Schließen der Fenster übernehmen.

In Ergänzung dazu erscheint die mündliche Empfehlung des Ministers für ein Lüften nach der 20-5-20 Methode
(20 Minuten Unterricht, 5 Minuten Stoßlüften, 20 Minuten Unterricht) sinnvoll und leicht praktikabel.<bRr> Insbesondere in den Räumen des Oberstufengebäudes empfiehlt sich auf Grund des Verkehrslärms auch ein Stoßlüften während Gruppen- oder Stillarbeitsphasen.