Kontaktpersonen

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  • Die Pflicht zur Quarantäne für Kontaktpersonen entfällt.
  • Kontaktpersonen wird empfohlen
    • an den fünf auf den letzten Kontakt folgenden Tagen die Kontakte, insbesondere zu Personen,die Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf angehören, zu reduzieren,
    • sowie die tägliche (Selbst-) Testung mit Antigen-Schnelltests durchzuführen.
  • Schülerinnen und Schüler, die sich als Kontaktperson oder aufgrund eines freiwillig durchgeführten positiven Selbsttests selbstständig absondern,
    verletzen nicht ihre Schulpflicht. Der Lernstoff ist selbstständig zu erarbeiten.