Inzidenzwert und Wechsel der Szenarien

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  • Ein Szenarienwechsel erfolgt durch Allgemeinverfügung des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt,
    wenn der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten bzw. an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.
  • Es bleibt dabei, dass die zuständigen Behörden vor Ort strengere Maßnahmen erlassen können, wenn es aus ihrer Sicht notwendig erscheint.
  • Zu verwenden ist der vom Robert-Koch-Institut (RKI) bundesweit veröffentliche Wert:
    www.rki.de/inzidenzen
    www.landkreis-leer.de/coronavirus

Schema des Szenarienwechsels gemäß Kultusministerium vom 22.04.2021

Szenarienwechsel-2021-04-22.jpg

Die aktuellen Bezugspunkte sind:

  1. Infektionsschutzgesetz des Bundes (IfSG) in der Fassung vom 22.04.2021
  2. Niedersächsische Coronaverordnung in der Fassung vom 24.04.2011